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30.04.2021

Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Würzburg wird aufgehoben

Im Rahmen des Vollzugs tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest hat das Landratsamt Würzburg mit Allgemeinverfügung vom
25. Februar 2021 die Aufstallung von Geflügel zu präventiven Zwecken im gesamten Landkreisgebiet angeordnet.

Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich.
Das Umweltministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen.

Das Landratsamt gibt daher bekannt, dass die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Würzburg, welche mit Ausbruch der Geflügelpest per Allgemeinverfügung erlassen wurde, jetzt wieder aufgehoben ist. Die Tiere dürfen damit wieder ins Freie gelassen werden. Des Weiteren dürfen auch Geflügelausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art wieder stattfinden.

Die Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken im Landkreisgebiet, die ebenso mit Allgemeinverfügung angeordnet wurden, bleiben weiterhin bestehen und sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten. Das Landratsamt weist insoweit ausdrücklich darauf hin, weiterhin Vorsicht walten zu lassen und hat um exakte Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen vor allem in Geflügel-Kleinbetrieben gebeten sowie auch das Fütterungsverbot für Wildvögel zwingend einzuhalten.