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Corona - Das gilt für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Landkreis Würzburg
ab Montag, 5. April 2021

Aufgrund des 7-Tage-Inzidenzwertes vom Donnerstag, 1. April 2021 von 88,1 (RKI) für den Landkreis Würzburg gelten ab Montag, 5. April 2021, folgende Regelungen für Kindertagesbetreuungen und Schulen im Landkreis:

Kindertagesbetreuung

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder können die Einrichtung nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Schulen

Die Osterferien in Bayern umfassen die Zeit vom 29. März bis 10. April 2021. Insoweit dürfte ein Schulbetrieb im genannten Zeitraum in der Regel nicht stattfinden. Falls – abweichend zu den Ferien – doch ein Schulbetrieb stattfinden sollte, so gilt:

Es findet an geöffneten Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung.

Dauer der aktuellen Inzidenz-Einstufung für Kitas und Schulen

Die Inzidenzeinstufung in die Stufe über 50 und die damit verknüpften Regelungen gelten vorbehaltlich anderweitiger Anordnungen bis zum Ablauf des 11. April 2021.

Nach aktueller Rechtslage wird auch künftig jeweils am letzten Arbeitstag einer Woche die Inzidenzeinstufung für Schulen und Kitas für die darauf folgende Woche vorgenommen.

05.04.2021