Das Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende heißt ab Januar 2011 »Jobcenter - Landkreis Würzburg«
Der Landkreis Würzburg übernahm zum 01.01.2005 die Aufgaben der Agentur für Arbeit und vollzieht „Hartz IV“ in eigener Zuständigkeit. Zu diesem Zweck wurde das „Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende“ (BEA) eingerichtet. Aufgrund der durch das Bundesverfassungsgericht notwendigen gesetzlichen Neuorganisation trägt das Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende ab 01.01.2011 den Namen "Jobcenter - Landkreis Würzburg".
Warum gibt es einen neuen Namen?
Aufgrund einer Gesetzesänderung heißen ab Januar 2011 in ganz Deutschland alle Grundsicherungsbehörden für das Arbeitslosengeld II „ Jobcenter“. Sie kümmern sich wie bisher um die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) und die Kosten der Unterkunft (KdU), sowie das neue Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Was ändert sich für die Kunden?
Nichts! Der Landkreis Würzburg unterstützt sie wie gewohnt bei der Arbeitssuche und den Leistungen zum Lebensunterhalt. Alle Vereinbarungen und Regelungen gelten weiterhin.
Wann gibt es die Regelsatzerhöhung und die Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Das Gesetz hat am 17.12.2010 im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Ohne gesetzliche Grundlage können die Jobcenter diese zusätzlichen Leistungen nicht erbringen. Die Ansprüche gehen aber nicht verloren und werden rückwirkend gewährt.
Wer beantwortet Fragen?
Weitere Auskünfte gibt es unter Telefon 0931 8003-842, Fax 0931 8003-421 und E-Mail: jobcenter@lra-wue.bayerm-de.