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14.10.2024

Das geplante Wasserschutzgebiet »Zeller Quellstollen« wird erörtert

Das Umweltamt des Landratsamtes Würzburg führt am 25., 28. und 29. Oktober sowie am 4. November 2024 den Erörterungstermin über das geplante Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ durch.

Das geplante Wasserschutzgebiet Wasserwerk Zeller Stollen („Zeller Quellstollen“) soll dem Schutz der Trinkwasserversorgung der Stadt Würzburg dienen. Es erstreckt sich über Grundstücke in den folgenden Kommunen: Altertheim, Waldbrunn, Höchberg, Helmstadt, Hettstadt, Waldbüttelbrunn, Uettingen, Leinach, Greußenheim, Eisingen, Zell a. Main, Würzburg sowie im gemeindefreien Gebiet Irtenberger Wald. Die Unterlagen für die Festsetzung hat die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) eingereicht.

Alle beteiligten Behörden, Fachstellen und Privatpersonen, die Einwendungen eingereicht haben, werden jeweils benachrichtigt. Zusätzlich erfolgt eine örtliche Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden. Insgesamt liegen dem Landratsamt 44 Stellungnahmen von Behörden und Fachstellen sowie 157 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern vor. Die Stellungnahmen und die Einwendungen wurden von der TWV und dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) jeweils schriftlich erwidert. Die Erwiderungen werden zusammen mit der Benachrichtigung über den Erörterungstermin an die Einwender geschickt.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist allen gestattet, die von dem geplanten Wasserschutzgebiet betroffen sind. Am ersten Tag des Erörterungstermins soll es vorrangig um die Themen Infrastruktur, Verkehr, Energie sowie Wirtschaft, Bergbau, Deponien und Raumplanung gehen. Der zweite Tag dient der Erörterung der Stellungnahmen der weiteren Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Am dritten Tag wird der Schwerpunkt auf die privaten Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern gelegt. Der vierte Tag ist als Ersatztermin vorgesehen. An diesem Tag können alle Einwendungen behandelt werden, die aus zeitlichen Gründen an den ersten drei Verhandlungstagen nicht mehr aufgerufen werden konnten.

Die Bekanntmachung der Auslegung der Unterlagen erfolgt in den Kommunen nach den jeweiligen Vorgaben für die ortsübliche Bekanntgabe. Diese Pressemitteilung ersetzt die ortsübliche Bekanntmachung nicht.

Wie geht es nach dem Erörterungstermin weiter?

Das WWA wird nach dem Erörterungstermin zu dem geplanten Wasserschutzgebiet mit einem Gutachten Stellung nehmen. Dabei werden die Aspekte, die in den Einwendungen und bei der mündlichen Erörterung vorgebracht und diskutiert wurden, berücksichtigt.

Über den Erlass der Verordnung und über die genaue Ausgestaltung wird nach rechtlicher Prüfung am Ende das Umweltamt entscheiden.