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24.04.2018

Erneuter Ausbruch der Faulbrut bei Bienen im Landkreis Würzburg

Nachdem im Landkreis Würzburg bereits im November 2016 um Uengershausen in der Gemeinde Reichenberg und im Mai 2017 um Greußenheim ein Sperrbezirk wegen des Ausbruchs der amerikanischen Faulbrut bei Bienen eingerichtet werden musste, ist ein weiterer Ausbruch bei einem Bienenstand in der Gemarkung Rottendorf zu verzeichnen.

Das Veterinäramt hat um den befallenen Bienenstand am Ortsrand von Rottendorf einen Sperrbezirk mit zwei Kilometer Umfang eingerichtet. Dieser erstreckt sich westlich in den Bereich der Stadt Würzburg und östlich in den Landkreis Kitzingen (sh. anhängende Karte).

Karte des Sperrbezirks (Ausschnitt)

                                        

Zur amerikanischen Faulbrut

Die amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tiererkrankung. Der Erreger ist ein Sporen bildendes Bakterium, das ausschließlich die Bienenbrut befällt; die erwachsenen Bienen können nicht erkranken, verbreiten aber die Sporen in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort.

Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich, so dass Honig weiterhin unbedenklich verzehrt werden kann.

                                      

Für Besitzer von Bienenvölkern innerhalb des Sperrgebietes

Bienenstände innerhalb des Sperrbezirks dürfen nicht bewegt werden. Außerdem dürfen keine Bienenvölker in den Sperrbezirk hineingebracht werden.

Besitzer von Bienenvölkern innerhalb des errichteten Sperrgebietes sind verpflichtet, ihre Völker dem Landratsamt Würzburg, Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, Leistenstraße 87, 97082 Würzburg über Tel. 0931 8003-681, per Fax über 0931 8003-691 oder per E-Mail vetamt-lmue@lra-wue.bayern.de zu melden.

                                  

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