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05.11.2008

Erste Bürgermeister-Tagung nach der Kommunalwahl

Kommunales Behördennetz, mobiler Landkreis, Jugendschutz, Gastkinderregelung eGovernment – der Thementisch im Landratsamt war reich gedeckt für die erste Arbeitstagung der neu gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Landrat Eberhard Nuß stellte Harald Piecha, Leiter des Fachbereichs Kommunalaufsicht, als Nachfolger von Volker Zaus vor.

Mobiler Landkreis – online-Formulare
Dieter Hruzik, Leiter des Fachbereichs Information und Kommunikation im Landratsamt, informierte zum aktuellen Sachstand Kommunales Behördennetz im Landkreis Würzburg. 31 der 33 Landkreis-Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sind dem Netz bereits angeschlossen. Hruzik stellte den „mobilen Landkreis“ vor, der für die Gemeinden Möglichkeiten der mobilen elektronischen Kommunikation anbietet.

„Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger“, formulierte Landrat Nuß den zeitgemäßen Bürgerservice, dessen jüngstes Kind die elektronische Formularlösung ist. Die Gemeinden Leinach und Veitshöchheim bieten bereits diese Form des „Behördengangs“, der etwa die Gewerbeanmeldung, den Fischereischein, den Bauantrag, die Anmeldung zur Musikschule und vieles mehr umfassen kann. Rudolf Philipeit von T-Systems erklärte das elektronische Formularsystem des „online Bürgerservice“.

Vereine sollen Jugendschutzbeauftragte benennen
Ein ernstes Anliegen ist Landrat Nuß und den Bürgermeistern der Jugendschutz bei Vereinsveranstaltungen. Kreisjugendpfleger Stephan Junghans stellte das Modell des Jugendschutzbeauftragten vor. Jeder Verein sollte einen Jugendschutzbeauftragten benennen, der vom Kreisjugendamt in Sachen Jugendschutz mit den Schwerpunkten Weggehen, Rauchen und Alkohol geschult wird. „Dies ist in anderen Landkreises bereits eine sinnvolle Ergänzung zu den Sicherheitspartnerschaften, die im Landkreis Würzburg nun mit allen Gemeinden geschlossen sind“, betonte Junghans. Gemeinden könnten etwa die Erteilung der Schankerlaubnis für Vereinsfeste von der Berufung eines Jugendschutzbeauftragten abhängig machen. „Immerhin werden 30 bis 40 Jugendliche im Jahr in komatösen Zustand nach Alkoholmissbrauch in die Main-Klinik Ochsenfurt eingeliefert, und in die Uni-Klinik ca. 150“, betonte Junghans. Landrat Nuß legte den Jugendschutz allen Bürgermeistern ans Herz: „Es geht um die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen und um die Erziehung zu einen suchtfreien Lebensstil.“


Gastkinderregelung: Wunsch- und Wahlrecht der Eltern geht vor
Ursula Bördlein vom Fachdienst Kindertagesbetreuung machte die Bürgermeister mit dem neuesten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Mai 2008 vertraut. Danach geht das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern über die Bedarfsplanung der Gemeinden. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz vom 3. Lebensjahr an bis zum Schuleintritt ist zu beachten. Zudem wird ab 2013 ein erweiterter Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr erwartet. Das Kreisjugendamt empfiehlt den Landkreisgemeinden, zumindest innerhalb von Verwaltungsgemeinschaften den Bedarf gegenseitig anzuerkennen, um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen. Auch die Absprache der Ferienöffnungszeiten innerhalb von Kindergärten der Verwaltungsgemeinschaften wären eine große Hilfe für viele Eltern.

e-Government als Bürgerservice vor Ort
Klaus Kluin, Leiter des Fachbereichs Straßenverkehrs- und Führerscheinwesen, legte den Gemeinden im Rahmen des e-Governments die Übernahme der Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen und der Änderung von Halterdaten in den Bürgerbüros vor Ort nahe. Fünf Gemeinden (Leinach, Rimpar, Röttingen, Rottendorf und Veitshöchheim) bieten seit 2005 diesen Service, kürzlich haben sich noch Eisingen, die Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld und Hettstadt angeschlossen. Die Gemeinden brauchen dazu lediglich PC und Laserdrucker, die Installation der Software und Einweisung der Mitarbeiter übernimmt die EDV-Abteilung des Landratsamtes. Landrat Nuß wies darauf hin, dass im Landratsamt jährlich zwischen 16 000 und 20 000 Außerbetriebnahmen und Halterdatenänderungen durchgeführt werden, in den fünf Gemeinden bisher insgesamt 1409 pro Jahr. „Es wäre ein deutliches Zeichen in Sachen Bürgerservice, wenn sich möglichst viele Gemeinden diesem Angebot anschließen würden“, so Nuß.