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Für innovative Projekte auch in Stadt und Landkreis Würzburg - Förderung im Zentralen Innovationsprogram Mittelstand (ZIM) neu aufgelegt

Im Oktober des letzten Jahres hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Antragsstopp für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) verhängt. Der abrupte Stopp war für viele Unternehmen ein Schock. Aber seit August können wieder Förderanträge gestellt werden.

ZIM unterstützt den Mittelstand bei Forschung und Innovation

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist das branchen- und technologieoffene Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es richtet sich gezielt an den deutschen Mittelstand.

Gefördert werden vielfältige Projekte, die sich mit verschiedensten Technologien aus den unterschiedlichsten Branchen beschäftigen. Fördermittel können dabei für bodenständige Ideen aus dem Handwerk genauso verwendet werden, wie Disruptionen aus Hightech-Branchen. Ganz konkret geht es um die Förderung von neuen, innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.

Unternehmen mit max. 499 Beschäftigten können wählen, ob sie die Förderung für ein Projekt im Alleingang (Einzelprojekt) oder in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Partnern durchführen. Größere Unternehmen mit max. 999 Beschäftigen sowie Institutionen der Wissenschaft werden nur im Rahmen von Kooperationsprojekten gefördert.

Bis zu 60 Prozent Zuschuss mit der ZIM-Förderung

Die ZIM-Förderung kann einen echten Beitrag zur Finanzierung eines Projektes aus Forschung und Entwicklung (FuE) leisten. In definierten Konstellationen gibt es vom Wirtschaftsministerium einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent auf die zuwendungsfähigen Kosten. Zuwendungsfähig sind Personalkosten, die Kosten für Aufträge in Forschung und Entwicklung an Dritte und die sogenannten übrigen Kosten.

Wenn gewünscht, bezuschusst das BMWK auch eine Durchführbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines Projektes sowie auch Maßnahmen zur Markteinführung.

Unter Maßnahmen zur Markteinführung fallen:

  • Erwerb, Schutz, Verwertung immaterieller Vermögenswerte
  • Marktforschung
  • Tests und Zertifizierung
  • Messeauftritte
  • usw.

Was ändert sich mit dem Neustart der ZIM-Förderung?

Das BMWK erwartet nach dem ZIM-Neustart einen sehr hohen Antragseingang und ändert vor dem Hintergrund des verfügbaren Budgets die Förderbedingungen an mehreren Stellen: Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein FuE-Projekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Wichtig: Dies gilt auch rückwirkend.

Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.

Die im Jahr 2020 wegen der Pandemie eingeführten Erleichterungen werden wieder in den alten Zustand überführt. Das BMWK schließt weitere Änderungen aber nicht aus. Das sei abhängig vom Antragseingang beziehungsweise der Zahl der Förderanträge, die bewilligt werden sollen.

Antragstellung wird vereinfacht

Der Neustart wird auch dazu genutzt, die ZIM-Antragstellung zu vereinfachen. Alle Dokumente können online über Upload-Portale der ZIM-Projektträger eingereicht werden. Für die digitale Antragstellung stehen auf der ZIM-Website ab sofort aktualisierte Formulare zur Verfügung.

Planen Sie ein innovatives Projekt?

Wer ein innovatives Projekt plant und sich für ZIM interessiert, kann sich beim Servicecenter Förderberatung Würzburg beraten lassen. Über den Förderkompass von Stadt und Landkreis Würzburg, IHK Würzburg-Schweinfurt und der Handwerkskammer für Unterfranken sind die richtigen Ansprechpartner zu finden. Die Beratung ist für Unternehmen aus Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg kostenlos.

Weitere Informationen und den Zugang zu den Antragsformularen erhalten Sie auf der Internetseite des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand www.zim.de.