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17.03.2021

Geflügelpest im Landkreis Würzburg
Das Veterinäramt informiert über die wichtigsten Fragen rund um die Aviäre Influenza

Am 26. Februar 2021 wurde der erste Fall der Geflügelpest (Aviäre Influenza, Vogelgrippe) in Tauberrettersheim im Landkreis Würzburg amtlich bestätigt, ein weiter Infektionsfall ist in Sommerhausen aufgetreten. Auch die umliegenden Landkreise sind betroffen, die Landratsämter in Unterfranken haben im gesamten Bezirk eine Stallpflicht für Geflügelhalter erlassen und in ganz Bayern gilt ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel. Das Virus stellt in der Regel keine Gefährdung für den Menschen dar, allerdings ist die Krankheit für Vögel und Geflügel hochansteckend und in vielen Fällen tödlich. Anlässlich des Infektionsgeschehens informiert das Veterinäramt des Landkreises Würzburg über die wichtigsten Fragen rund um die Aviäre Influenza.

Was ist die Aviäre Influenza?

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza (AI) oder Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung und erstmalig 1997 in Ostasien aufgetreten. Inzwischen ist die Krankheit weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert sein, wobei sich das Krankheitsbild bei Wildvögeln und Hausgeflügel erheblich unterscheidet. Bei Hühnervögeln, wie Haushühner, Fasane oder Puten, ist die Geflügelpest eine fieberhafte Viruserkrankung und hat mit einem Zeitraum von wenigen Stunden bis maximal 21 Tagen zwischen Infektion und Ausbruch einen hoch akuten Verlauf, der in der Regel tödlich endet. Als Symptome sind Schwäche, Teilnahmslosigkeit, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Durchfall und ein drastischer Rückgang der Legeleistung beobachtbar. Oft aber sterben die Tiere auch völlig unerwartet ohne Auffälligkeiten. Virenträger sind häufig Wildvögel, insbesondere Enten, Möwen und Reiher. Diese können das Virus über große Entfernungen verbreiten und zeigen selbst keine Symptome.

Das Virus kann durch direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Gerade der Kontakt von Hausgeflügel zu wildlebenden Wasservögeln birgt das Risiko der Virusübertragung. Zudem verbreitet sich das Virus auch über die Luft. Andererseits ist eine indirekte Übertragung durch Personenkontakte (Schuhwerk), Fahrzeuge, Schubkarren, Transportkisten, Mist, Futter und Einstreu möglich. Bereits Spuren von Kot oder Nasensekreten infizierter Wildvögel, die in der Regel nicht sichtbar sind, reichen für eine Übertragung des Virus in Geflügelbeständen aus.

Ist die Krankheit für den Menschen oder Haustiere gefährlich?

Aviäre Influenzaviren können bei einer hohen Virenlast gelegentlich auf den Menschen übertragen werden. Grundlage für diese Einschätzung bilden Berichte aus Russland, wonach bei Mitarbeitern eines Geflügelmastbetriebs Infektionen mit dem aviären Influenzavirus festgestellt wurden. Generell gilt daher, dass tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden sollten. Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel gekommen sind, sollten auf das Auftreten von Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Kurzatmigkeit achten. Bei Beschwerden ist umgehend ein Arzt aufzusuchen.

In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere von Hunden und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln sollte daher nach Möglichkeit verhindert werden.

Kann man trotz der Geflügelpest noch unbedenklich Geflügel und Eier essen?

Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte aus betroffenen Beständen werden vernichtet und gelangen somit nicht in den Laden. Der Konsum von Geflügelfleisch und Eiern ist daher unbedenklich.

Grundsätzlich sollten beim Umgang mit rohem Geflügelfleisch/-produkten sowie Eiern die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten und vor dem Verzehr die Empfehlung zum ausreichenden Garen von Geflügelfleisch und Eiern beachtet werden. Selbst bei Verzehr von Erzeugnissen eines infizierten Tieres ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, da das Virus bereits bei +70 Grad Celsius – und damit bei der üblichen Küchenzubereitung – sicher abgetötet wird.

Wie wird die Geflügelpest bekämpft?

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits der Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden. Zur Überprüfung des Ausbruchverdachts entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore eingeschickt. Bestätigt sich der Verdacht, so werden vor Ort Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, den 3 km großen Sperrbezirk und das 10 km große Beobachtungsgebiet angeordnet. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Es wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

Wie können Hobbyhühnerhalter ihr Geflügel vor dem Virus schützen?

Im Allgemeinen müssen Nutzgeflügelhalter die geltenden Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen konsequent umsetzen sowie die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung beachten. Eine funktionierende physische Barriere zwischen der Geflügelhaltung und den Lebensräumen von Wildvögeln ist in diesem Zusammenhang zu errichten.

Insbesondere sind folgende Schutzmaßnahmen zu ergreifen:

  • Kein Kontakt zu Wildvögeln (Aufstallungspflicht)
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Tragen von Schutzkleidung beim Betreten des Stalls; Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls desinfizieren
  • Stall vor unbefugtem Zutritt sichern; nur Personen in den Bestand lassen, die diesen unbedingt aufsuchen müssen
  • Kein Besuch von anderen Geflügelbeständen
  • Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
  • Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen
  • Eierkartons nur einmal verwenden

Weitere Fragen beantwortet Dr. Otto Erb, Fachbereichsleiter Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Tel. 0931 8003-5507, E-Mail: Verbraucherschutz@lra-wue.bayern.de.