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24.11.2021

Hammer Fußbodentechnik aus Winterhausen macht beim Umwelt- und Klimapakt Bayern mit

Hinter „Hammer Fußbodentechnik“ aus Winterhausen stehen der Firmeninhaber Fabian Hammer und ein weiterer Mitarbeiter – und jede Menge Ideen für Umwelt- und Klimaschutz. Deshalb konnte ihm Landrat Thomas Eberth nun die Teilnahmeurkunde zum Umwelt- und Klimapakt Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz überreichen, die die nachhaltige Geschäftsführung bestätigt.

Hammer Fußbodentechnik bietet von der Bodenverlegung über die Belagsanierung bis zur Grundreinigung und Einpflege eine breite Palette von Dienstleistungen rund um schöne Böden an. Landrat Eberth betonte: „Ich freue mich, dass Sie sich als Unternehmer mit dem Umwelt- und Klimaschutz beschäftigen und damit zeigen, dass Ökonomie und Ökologie zusammengehen.“ Hammer verpflichtet sich mit der Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern, die geforderten Maßnahmen für die nächsten drei Jahre umzusetzen. Dr. Matthias Wieser, zweiter Bürgermeister von Winterhausen, begleitete den Jungunternehmer ins Landratsamt zur Urkundenverleihung und freute sich über die Vorbildfunktion, die Fabian Hammer für andere Unternehmer hat.

Fabian Hammer erfüllt die Kriterienliste des Bayerischen Handwerktags mit einem 50-Punkte-Programm, das von der Regenwassernutzung, der Verwendung von waschbaren Mehrwegputzlappen, Einsatz von LED-Leuchtmitteln und dem Einsatz von Bewegungsmeldern, Zeitschaltuhr und Dämmerungsschalter bis hin zum Einsatz von Tropenholz ausschließlich mit FSC-Zertifikat und einer Verwendung von heimischen Hölzern zu mehr als 80 Prozent der Gesamtjahresmenge reicht. Auch die Oberflächenbehandlung der verlegten Fußböden erfolgt mit Wachsen und Ölen, die mehr als 50 Prozent Wachs- und Ölanteil aufweisen.

Der Umwelt- und Klimapakt Bayern beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation, in dem die Bayerische Staatsregierung und die bayerische Wirtschaft ihre gemeinsame Überzeugung erklären, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Übergeordnetes Ziel des Umweltpaktes ist die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in allen Bereichen, zum Beispiel die Vermeidung von Emissionen, Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und Klimaschutz, Abfallvermeidung, Gewässer-, Boden- und Naturschutz sowie der Schutz der Gesundheit.