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02.09.2021

Informationen zur Maskenpflicht am Testzentrum Talavera

Im Zuge der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 2. September 2021 in Kraft getreten ist, wird die FFP2-Maskenpflicht am Testzentrum Talavera wie folgt beibehalten :

  • Kinder im Alter zwischen 0 und dem vollendeten 6 Lebensjahr sind von der Maskenpflicht befreit.
  • für Kinder im Alter zwischen 6 und dem vollendeten 16 Lebensjahr ist es erforderlich, mindestens eine medizinische Maske ("OP-Maske") zu tragen.
  • Jugendliche ab 16 und Erwachsene sind verpflichtet, eine FFP2-Maske (oder gleichwertig) zu tragen.