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27.09.2021

Knapp 30.000 Euro Spenden für vom Hochwasser Geschädigte aus dem Landkreis Würzburg
Ministerpräsident Markus Söder übergibt Scheck an Landrat Thomas Eberth

Schwere Unwetter hatten im Juli dieses Jahres in ganz Deutschland Städte und Dörfer verwüstet. Geschädigte aus den betroffenen Regionen Bayerns dürfen sich nun neben den vom Freistaat Bayern bereitgestellten Soforthilfen und dem Härtefond auf weitere finanzielle Hilfe freuen: Auf einem von der Bayerischen Staatsregierung eingerichteten Spendenkonto „Katastrophenhilfe Bayern“ sind in den vergangenen Wochen mehr als vier Millionen Euro eingegangen. Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Sozialministerin Carolina Trautner haben das Geld kürzlich an die Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte übergeben. Prozentual nach den jeweiligen Schadensbildern aufgeteilt wurde auch an Würzburgs Landrat Thomas Eberth ein Spendenscheck über 29.367 Euro überreicht.

„Bayern hilft! Ich bin unglaublich dankbar und zolle den vielen Spenderinnen und Spendern größten Respekt für ihren Beistand in dieser Notsituation“, zeigte sich Landrat Thomas Eberth bei der Scheckübergabe bewegt. „Wir haben heute über vier Millionen Euro an Spendengeldern für die Opfer der Flutkatastrophe an die Landräte und Oberbürgermeister der betroffenen Regionen übergeben. Danke für die überwältigende Spendenbereitschaft“, lobte auch Ministerpräsident Markus Söder.

Landrat bittet um Geduld: Verteilungsschlüssel wird derzeit geprüft

Landrat Thomas Eberth bittet die Betroffenen im Angesicht der guten Nachrichten jedoch um ein wenig Geduld. Über die Verwaltungen der Landkreiskommunen prüft das Landratsamt derzeit, wo die Not am größten ist und welche Voraussetzung die Betroffenen erfüllen müssen, damit sie bei der Ausschüttung der Spenden berücksichtigt werden können. Die Spendensummen sollen dann vorrangig nach der Härte der Fälle und im Übrigen prozentual nach der Höhe der jeweiligen Schäden ausgezahlt werden. Ziel ist es jedoch, das Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu halten und so die Gelder schnellstmöglich an die Betroffenen auszuzahlen. Das Landratsamt Würzburg informiert die Bürgerinnen und Bürger, sobald es neue Informationen zur Verteilung der Spenden gibt.

Ein großes Anliegen des Landrats ist es derzeit außerdem, herauszufinden, ob die Spenden auch an Unwetter-Geschädigte vergeben werden können, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Die Spenden sollen nämlich speziell an die Hochwasseropfer vom Juli 2021 ausgezahlt werden. Besonders betroffen war im Landkreis Würzburg im Juli etwa die Marktgemeinde Reichenberg.

Doch auch Ende Juni hatten Unwetter schon Verwüstungen im Landkreis verursacht, insbesondere in Höchberg und Gaukönigshofen. Dass ausgerechnet diese Menschen keine finanzielle Unterstützung bekommen sollen, ist in den Augen des Würzburger Landrats unglücklich. „Wir haben die Hoffnung, nicht nur in Reichenberg unterstützen zu können, sondern auch in anderen betroffenen Gebieten“, so Eberths Wunsch. Mit der Hilfe der Landtagsabgeordneten und Kreisräte Manfred Ländner und Volkmar Halbleib hat Landrat Eberth das Anliegen bereits bei Bayerns Finanzminister Albert Füracker vorgetragen. Eine Antwort aus München steht derzeit noch aus.

Soforthilfe noch bis zum 30. September 2021 beantragen

Unabhängig von den Spendengeldern aus der „Katastrophenhilfe Bayern“ können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Würzburg die Hochwasser-Soforthilfen des Freistaats beantragen. Für Betroffene, welche noch keinen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben, besteht diese Möglichkeit noch bis zum 30. September 2021.

Für Anträge, die elektronisch eingereicht werden, bitten wir die Adresse: soforthilfe@lra-wue.bayern.de zu verwenden. Postalisch kann eine Antragsstellung an: Landratsamt Würzburg, Kommunalaufsicht Soforthilfe, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg erfolgen. Weitere Informationen, die Anträge zum Herunterladen und Ansprechpartner gibt es unter www.landkreis-wuerzburg.de/Kommunalaufsicht.
Betroffene, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, können sich an ihre zuständige Gemeindeverwaltung wenden.