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04.03.2009

Kommunale Familienförderung

Richtlinien der Kommunalen Förderung der Familienerholung, Familienbildung und Elternkurse im Landkreis Würzburg

In Anlehnung an die Zuschussrichtlinien des Freistaates Bayern für Familienerholung und Familienbildung bezuschusst der Landkreis Würzburg förderfähige Familien bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Familienerholung, der Familienbildung und der Elternkurse anerkannter Träger und Organisationen.

1. Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten

  • gefördert werden Familien mit Kindern mit Hauptwohnsitz im Landkreis Würzburg
  • die kommunale Förderung erfolgt bei Nachweis einer staatlichen Förderung (Bewilligungsbescheid des Zentrums Bayern, Familie und Soziales)
  • Förderhöhe 10 € pro Tag und anerkannten Teilnehmer (es gelten analog die Förderrichtlinien des Freistaates Bayern)
  • der Antrag an das Landratsamt Würzburg, Amt für Jugend und Familie, erfolgt schriftlich und muss vor Beginn der Maßnahme unter Vorlage des Bewilligungsbescheides des Zentrums Bayern, Familie und Soziales erfolgen
  • die Auszahlung des kommunalen Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Teilnahmebestätigung der Familienerholungsmaßnahme innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme

2. Familienbildung am Wochenende

  • gefördert werden Familien mit Kindern mit Hauptwohnsitz im Landkreis Würzburg
  • die kommunale Förderung erfolgt bei Nachweis einer staatlichen Förderung (Bewilligungsbescheid des Zentrum Bayern, Familie und Soziales)
  • Förderhöhe 15 € pro Tag und anerkannten Teilnehmer (es gelten analog die Förderrichtlinien des Freistaates Bayern
  • der Antrag an das Landratsamt Würzburg, Amt für Jugend und Familie, erfolgt schriftlich und muss vor Beginn der Maßnahme unter Vorlage des Bewilligungsbescheides des Zentrums Bayern, Familie und Soziales erfolgen
  • die Auszahlung des kommunalen Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Teilnahmebestätigung der Familienerholungsmaßnahme innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme

3. Elternkursveranstaltungen

  • gefördert werden Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, allein erziehende Mütter und Väter mit einem Hauptwohnsitz im Landkreis Würzburg für die Teilnahme an Elternkursprogrammen
  • förderfähige Kursprogramme:
    • starke Eltern – starke Kinder
    • Triple P
    • kess erziehen
    • AWO-Elternwerkstatt

Die Liste der förderfähigen Programme kann durch Beschluss des Familienausschusses erweitert werden.

  • Zuschusshöhe: pauschal 20 € pro Kurs und Person, einkommensunabhängig
  • Förderantrag: schriftlich mit Vorlage der Teilnahmebestätigung des Elternkurses bis spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme
  • alternativ besteht die Möglichkeit, dass anerkannte Träger der Familienbildung Elternkursprogramme für teilnehmende Eltern aus dem Landkreis Würzburg zu einem um den Zuschussbetrag i.H.v. 20 € reduzierten Teilnahmebeitrag pro Person anbieten. Aus der Werbung und Ausschreibung muss ersichtlich sein, dass der reduzierte Teilnahmebeitrag ausschließlich Eltern des Landkreises Würzburg zugute kommt. Nach Abschluss des Kursangebotes wird der Zuschussbetrag nach Vorlage der Teilnehmerliste sowie der Ausschreibungsunterlagen dem Träger bewilligt.

Die Richtlinien sind gültig ab dem 01.01.2009 und ersetzen die bisherigen Zuschussrichtlinien aus dem Familienprogramm 1980 sowie die Richtlinien zum Vollzug der Förderhilfen gem. §§ 11, 16 SHB VIII vom 02.08.2004.

Ein Rechtsanspruch auf kommunale Förderhilfen der Familienerholung, Familienbildung und Elternkurse steht unter der Bedingung, dass entsprechende Finanzmittel im Haushaltsplan des Landkreises Würzburg zur Verfügung stehen.