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10.04.2020

Herrmann: Konstituierende Sitzungen der neuen Kreistage und Gemeinderäte unverzicht- und unaufschiebbar

Die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Stadt- und Gemeinderäte müssen bis zum 14. Mai, die in den Kreistagen bis zu vier Wochen nach dem 1. Mai stattfinden und können nicht verschoben werden. Das hat Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann mitgeteilt. Das folge nicht nur aus den Vorgaben der Gemeinde- und Landkreisordnung. Es sei auch vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie „unerlässlich, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebenen aufrecht zu erhalten“, heißt es zur Begründung im Schreiben des Innenministeriums an Landratsämter, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Der Innenminister forderte zugleich, den Infektionsschutz dabei strikt einzuhalten: "Die Gesundheitsrichtlinien und die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden müssen beachtet werden."

Herrmann wies auch darauf hin, dass die Öffentlichkeit insbesondere bei den konstituierenden Sitzungen gewährleistet sein muss: „Je wichtiger Entscheidungen, desto bedeutsamer größtmögliche Transparenz". Dabei könnten interessierte Bürgerinnen und Bürger auch via Video-Stream an den Sitzungen als Zuschauer teilnehmen, wo dies vor Ort technisch eingerichtet wird. Herrmann sagte mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Lage, man müsse generell überlegen, ob man künftig auch die Möglichkeiten der Digitalisierung für Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder nutzen kann, ohne den Grundsatz der Öffentlichkeit zu verletzen.

Nach den Wahlen vom 15. März kommen die neu gewählten Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage im Mai zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen, um erste Weichenstellungen zu treffen. Neben der Wahl der weiteren Bürgermeister und stellvertretenden Landräte gehört dazu auch die Entscheidung, welche Aufgaben während der Coronakrise auf Ausschüsse übertragen werden, um Sitzungen des Gesamtgremiums in nächster Zeit reduzieren zu können.

Generell gilt, dass die bis zum 19. April bestehende Ausgangsbeschränkung, über deren Verlängerung noch nicht entschieden ist, eine Teilnahme an öffentlichen Sitzungen kommunaler Gremien nicht ausschließen würde. "Die Teilnahme vor Ort zählt als triftiger Grund, sein Haus zu verlassen", sagte Herrmann. Für die Sitzungen sind sowohl für die gewählten neuen Ratsmitglieder als auch für Mitarbeiter der Verwaltungen und Besucher die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts genau zu beachten. Das gilt vor allem für die Einhaltung des Mindestabstandes, was dazu führen kann, dass die Zahl der Zuhörerplätze im Vergleich zu normalen Zeiten deutlich reduziert werden muss. "Die Kommunen sollten deshalb auf alle Fälle für ihre Sitzungen größere Räume wie zum Beispiel Sporthallen in Erwägung ziehen", so Herrmann.