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02.04.2020

Landkreis Würzburg erlässt Allgemeinverfügung für Corona-Kontaktpersonen der Kategorie I

1.208 Landkreis-Bürger*innen befinden sich in Quarantäne, 242 sind positiv getestet (Stand 2. April 2020, 7.30 Uhr). Unterfrankenweit stehen etwa 4.700 Menschen unter Quarantäne. Selbst wenn immer mehr Menschen aus der zweiwöchigen Isolierung entlassen werden können, steigen die Zahlen täglich. Dabei dürfte die größte Welle von Neuinfizierten und deren direkten Kontaktpersonen laut Expertenmeinung erst in zwei bis drei Wochen in Unterfranken aufschlagen.

Um für ansteigende Fallzahlen gerüstet zu sein, haben Stadt und Landkreis Würzburg in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Allgemeinverfügungen erlassen, die sich an die Kontaktpersonen der Kategorie I richten, die entsprechend der Definition des Robert-Koch-Instituts ermittelt und kontaktiert wurden.

In den Allgemeinverfügungen werden die Untersagungen und Anordnungen des Gesundheitsamts verfügt, anstatt Bescheide gegenüber allen Kontaktpersonen der Kategorie I einzeln und unter hohem Verwaltungsaufwand erstellen zu müssen und diese unter Zeitverlust zu versenden.

„Erfolge der Ausgangsbeschränkung werden sich erst noch zeigen, derzeit ist immer noch ein Anstieg der Infektionszahlen wie auch der Quarantänefälle zu verzeichnen und der Gipfel wird erst noch erwartet“, berichtet Miriam Meder, Leiterin des Geschäftsbereiches Jugend, Soziales und Gesundheit am Landratsamt. Mit den Allgemeinverfügungen wird das Gesundheitsamt von einer aufwendigen Verwaltungstätigkeit entbunden, um sich explizit auf die medizinischen und gesundheitlichen Kernaufgaben konzentrieren zu können.

In den Allgemeinverfügungen finden sich unter anderem auch Hinweise zu zu befolgenden Hygieneregeln im Haushalt, beispielsweise, wie mit Abfällen umzugehen ist, zum Beispiel benutzte Taschentücher: Diese sind in der Restmülltonne in stabilen, fest verknoteten Müllsäcken zu entsorgen, um das Risiko einer Ansteckung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfalldienste möglichst zu minimieren.


Wer ist eine Kontaktperson der Kategorie I?

Laut Robert-Koch-Institut sind dies Menschen, die

  • mindestens 15 Minuten direkten Kontakt hatten im Rahmen eines Gesprächs,
  • in einer Lebensgemeinschaft im selben Haushalt leben,
  • direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines bestätigten Covid-19-Erkrankten hatten,
  • aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind und
  • medizinisches Personal mit Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (Abstand geringer als 2 Meter) ohne Schutzausrüstung.

Entsprechende Personen werden durch das Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg kontaktiert und damit über ihren Status als Kontaktperson der Kategorie I informiert.

Die Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt Nr. 13 veröffentlicht.