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18.03.2021

Landkreis Würzburg fördert Bauen und Sanieren im Altort:
Architekten für Beratungsangebote gesucht

„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ – diesem landesplanerischen Ziel fühlt sich auch der Landkreis Würzburg verbunden. Um das Leben im Ortskern zu stärken, hat der Kreistag eine Innenentwicklungsstrategie beschlossen, die die Aktivitäten zum sparsamen Flächenverbrauch auf kommunaler Ebene und in den interkommunalen Allianzen unterstützt.

Das Maßnahmenbündel umfasst auch den Baustein „Beratungsleistungen“. Über das Angebot von Gutscheinen für eine kostenfreie Erstberatung durch eine Architektin oder einen Architekten will der Landkreis Würzburg Bau- und Sanierungswilligen Hilfestellungen bei baulichen, energetischen, denkmalpflegerischen sowie entsorgungs- und verwertungstechnischen Fragen geben.

Förderung der Erstbauberatung

Die Beratung soll Bauinteressenten motivieren und bestärken, im Ortskern zu bauen oder zu sanieren. Grundlage der Maßnahme bildet die „Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung der Erstbauberatung durch einen Architekten“, die zum 01. April 2021 in Kraft tritt.

Landkreis sucht qualifizierte Architektinnen und Architekten

Für die Beratungsleistungen sucht der Landkreis Würzburg in einem öffentlichen Wettbewerb interessierte und qualifizierte Architektinnen und Architekten.

Die Beratungsleistung erstreckt sich unter anderem auf Tätigkeiten wie

  • die fachliche Beratung bei Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie bei Erhalt, Umnutzung und Gestaltung von innerörtlichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden, einschließlich Abbruchmaßnahmen mit Entsiegelung, Ersatz- und Neubauten sowie Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen
  • die Beratung und Stellungnahme zu baurechtlichen Verfahren und Fördermöglichkeiten
  • die Fertigung von Skizzen zur Visualisierung möglicher Gestaltungsmaßnahmen und/oder zur Lösung ortsgestalterischer Probleme
  • die gutachterliche Unterstützung insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abrissmaßnahme
  • die Unterstützung bei der Anfertigung eines Sanierungs-, Rückbau- und Entsorgungskonzepts im Falle der Inanspruchnahme des Landkreis Förderprogramms für „Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen“.

Die Vergütung richtet sich nach den Grundsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und erfolgt für die Beratungsleistung nach Zeitaufwand. Für die Beratung wird in der Regel ein Zeitaufwand von max. fünf Stunden einschließlich erforderlicher Innendienstarbeiten zugrunde gelegt. Grundsätzlich entspricht ein Beratungsgutschein einem Geldwert von max. 500 Euro brutto.

Ausschreibungsunterlagen jetzt anfordern

Für weitere Informationen und die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen können sich interessierte Architektinnen und Architekten ab sofort an Sebastian Grimm, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, E-Mail: s.grimm@Lra-wue.bayern.de, Telefon 0931 8003-5114 wenden.