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04.03.2009

Landkreis führt Doppik ein

Landkreis geht Schritt von der Kameralistik zur Doppik

Der Landkreis Würzburg wird zum 1. Januar 2011 das doppische Rechnungswesen einführen. Diese einstimmige Empfehlung stand am Ende der Diskussionen im jüngsten Kreisausschuss vom 27. Februar 2009.

Als einen „Quantensprung“ bezeichnete Landrat Eberhard Nuß die Entwicklung des Landkreises von der traditionellen Kameralistik hin zu einer modernen Form der Buchführung, der Doppik. Bisher gab es vom Kreistag zwar eine Richtungsbestimmung für Vorarbeiten der Verwaltung, jedoch noch keinen Kreistagsbeschluss für die tatsächliche Einführung der Doppik im Landratsamt.

Historie
Durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts soll das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der zahlungs- auf eine ressourcenorientierte Darstellungsform umgestellt werden. Die Steuerung der Kommunalverwaltungen soll nicht mehr durch die Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) erfolgen, sondern durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden. Zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen, mit denen lediglich der Geldverbrauch dokumentiert wird, werden auch der nicht zahlungswirksame Vermögensverzehr, insbesondere die Abschreibungen und Rückstellungen erfasst.

Bundesweit hat ein ausgeprägter Trend zur Doppik eingesetzt. Neun Bundesländer entschieden sich nur für das doppische Rechnungswesen. Das Optionsmodell ‚Kameralistik oder Doppik’ wählten vier Bundesländer – u.a. Bayern. In Artikel 55 Abs. 4 der Landkreisordnung ist die Wahlfreiheit zwischen dem bisherigen System der Kameralistik und dem System der doppelten kommunalen Buchführung verankert. Mit der ab 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) vom 5. Oktober 2007 hat der Freistaat Bayern eine der gesetzlichen Grundlagen für die Umstellung der Doppik geschaffen.

Nach Umfrage der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben bis zum Jahresbeginn 2008 bereits etwa 100 der 313 deutschen Landkreise das bisherige kameralistische Buchführungssystem umgestellt.

Auch in Bayern ist ein Trend gen Doppik feststellbar. Knapp die Hälfte der 71 bayerischen Landkreise hat bereits einen Einführungszeitpunkt für die Doppik festgelegt. Von den unterfränkischen Landkreisen befinden sich die Landkreise Schweinfurt, Miltenberg und Aschaffenburg in der „doppischen Welt“.

Der Landkreis Günzburg war 2007, neben dem Landkreis Ebersberg, einer der ersten Landkreise in Bayern, der umgestellt hat. Dipl. Betriebswirt (FH) Michael Lichtblau, Controller beim Landkreis Günzburg sowie Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule, gab dem Kreisausschuss einen Erfahrungsbericht aus Sicht des Landkreises Günzburg über den Umstellungsprozess geben. (PPP kann zur Verfügung gestellt werden.)

Vorarbeiten geleistet
Wie beauftragt, hat die Verwaltung bereits notwendige Vorarbeiten zur Einführung der Doppik geleistet. So wurde eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz ist die Vermögenserfassung und –bewertung. Mit der Erfassung des landkreiseigenen beweglichen Anlagevermögens sowie der landkreiseigenen Grundstücke wurde bereits begonnen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit der Bewertungsrichtlinie vom 20.10.2008 die gesetzlichen Grundlagen für die Vermögenserfassung und –bewertung geschaffen.

Für die weitere konkrete Planung der Vorgehensweise beim Erfassen und Bewerten des unbeweglichen Anlagevermögens -Gebäude und Infrastrukturvermögen - sowie für die Aufbau- und Ablauforganisation beim künftigen Buchungsgeschäft sollte daher bereits jetzt ein Umstellungszeitpunkt festgelegt werden.

Doppik bringt Transparenz und Generationengerechtigkeit
Landrat Eberhard Nuß betonte, dass mit dem Kommunalunternehmen bereits ein großer Geschäftsbereich des Landkreises mit der Doppik arbeite. Deshalb macht es auch Sinn, den Kreishaushalt auf diese Buchführung umzustellen.

Laut Dieter Krug, Leiter des Zentralen Steuerungs- und Service-Bereichs, betonte: „Der Weg führt eindeutig zur Doppik, und der Landkreis Würzburg steigt zu einem Zeitpunkt ein, an dem wir von den Erfahrungen anderer Landkreise profitieren können. Die Vorteile der Doppik liegen in der größeren Transparenz und Aussagekraft der Buchführung.“

Zur Doppik gehören die drei Komponenten Finanzrechnung, Bilanz und Ergebnisrechnung. Die Doppik bringt laut Krug mehr Klarheit über die Vermögenswerte des Landkreises, weil sie den Durchfluss des Vermögens und nicht eine Momentaufnahme darstellt. „Der Landkreis sollte hier eine Vorreiterrolle für die Gemeinden übernehmen“, betonte Krug. Und: „Durch die Darstellung der Abschreibungen, die wieder erwirtschaftet werden müssen, steigert die doppische Buchhaltung die Generationengerechtigkeit“, so Krug weiter.


Krug und Kämmerer Rainer Künzig hatten sich zuvor bei den Landkreisen Schweinfurt und Miltenberg informiert. Dort wurde von guten Erfahrungen nach der Umstellung auf die Doppik berichtet. „Auch auf die Kreisumlage hat die Doppik keine negativen Auswirkungen“, so Krug. Dies wurde auch von Michael Lichtblau für den Landkreis Günzburg bestätigt. Die Einführung der Doppik führte im Landratsamt Günzburg nicht zur Personalmehrung. Lediglich eine Qualifizierung des Personals war nötig, so Lichtblau.

Ende 2009 soll die Erfassung und Bewertung des Landkreisvermögens abgeschlossen sein. Der Kreistag wird am 20. März 2009 über die Einführung der Doppik und in nichtöffentlicher Sitzung auch über die Anschaffung einer Software für die Doppik entscheiden.