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31.01.2023

Landrat Thomas Eberth on Tour mit dem Veterinäramt - Vorortkontrolle im Schlachtbetrieb

Montagmorgen, Abfahrt 4:20 Uhr, Gummistiefel einpacken, Hygieneausstattungen richten – ein gewöhnlicher Start
in die Woche für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Es steht eine geplante Vorort-
kontrolle bei einer Metzgerei mit eigener Schlachtung im
Landkreis Würzburg an. Etwas ist an diesem Tag aber anders,
mit dabei ist nämlich auch Landrat Thomas Eberth, inklusive Gummistiefeln und Hygieneanzug.

Zu seinem Amtsantritt versprach Thomas Eberth, alle Bereiche
des Landratsamtes genau unter die Lupe zu nehmen und den Austausch und den direkten Kontakt zu seinen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu pflegen. Um die alltäglichen Aufgaben und Herausforderungen der Mitarbeitenden besser kennenzulernen, hospitiert er regelmäßig in verschiedenen Fachbereichen und
scheut dabei auch das frühe Aufstehen nicht.

Regelmäßige Kontrolle der Schlachtbetriebe

Die meisten Schlachtbetriebe besitzen sogenannte „EU-Zulass-ungen“, die die Regierung von Unterfranken erteilt. Diese werden
nicht nur regelmäßig durch die Regierung von Unterfragen geprüft, sondern auch durch das Veterinäramt der Kreisverwaltungsbe-
hörden. Je nach Risikobewertung erfolgt die Kontrolle der EU-zugelassenen Schlachtbetriebe mindestens einmal im Jahr, in der Regel aber alle sechs bis neun Monate. Hinzu kommt die Durch-
führung eventuell notwendiger Nachkontrollen. Grundsätzlich erfolgen die Kontrollen in den Betrieben unangekündigt im Beisein des Betriebsinhabers oder der verantwortlichen Person. Von amtlicher Seite wird die Überprüfung von zwei Amtspersonen im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt.

Professionelle Arbeit und regionale Genussvielfalt

Bevor es zur Kontrolle in den Schlachtbetrieb geht, ziehen sich
Dr. Sabine Reitzenstein und Dr. Leonard Glück vom Veterinäramt Einmalkittel und Kopfbedeckung über. Auch Landrat Thomas Eberth wird ausgestattet und ist bei der Kontrolle direkt mit vor Ort. Er ist beeindruckt, wie eingespielt und professionell die beiden Mitarbeiten-
den ihre Arbeit erledigen. Und auch wenn der Anblick im Schlachtbetrieb vielleicht nicht für jeden etwas ist, für Landrat Thomas Eberth steht fest: „Ich bin froh über jede regionale Metzgerei, die hervor-ragende Wurst und Fleischwaren erzeugt und für die Bürgerinnen und Bürger anbietet. Es ist schade, dass es immer weniger kleine Schlachtbetriebe und Metzgereien gibt. Jeder einzelne Betrieb steht auch für unsere fränkische Tradition und ist wichtig für die Genussvielfalt in der Region.“

Auch tierschutzrechtliche Voraussetzungen werden geprüft

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts prüfen bei den Kontrollen die Einhaltung der lebensmittel- und hygienerecht-lichen sowie tierschutzrechtlichen Voraussetzungen. Im Kontroll-
umfang inbegriffen sind unter anderem die Überprüfung der Einhaltung der technischen Anforderungen an Betäubungsgeräte inklusive der Beurteilung der Betäubungseffektivität am Tier. Auch die Betriebshygiene (Schlachthygiene, Räumlichkeiten, eingesetzte Materialien) sowie die Dokumentation und Durchführung der Eigen-kontrollen des Betriebes werden kontrolliert. „Durch die regel-mäßigen Kontrollen leistet unser Veterinäramt auch einen wichtigen Beitrag zur tierwohlgerechten Schlachtung“, so Thomas Eberth. Wichtig ist ihm, dass es dabei nicht um Gängelung der Betriebe geht, sondern um wohlwollendes und ordentliches Miteinander. „Aber wir haben im Sinne des Tierwohls und des Verbraucher-schutzes eben diese Kontrollfunktion und damit wird sichergestellt, dass in den Betrieben hochwertige Lebensmittel nach Recht und Gesetz ordentlich produziert werden,“ so der Landrat. Bei dem Betrieb stand dann fest, mit Genuss können die Fleisch und Wurstwaren konsumiert werden.