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17.11.2009

Landratsamt beginnt mit Kontrollen zur Waffenaufbewahrung


Das Landratsamt Würzburg wird in den nächsten Wochen stichpunktartige Kontrollen durchführen, um die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition zu überprüfen.
 
Als staatliche Behörde ist das Landratsamt (Fachbereich Sicherheit und Ordnung) für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig. Dazu gehört die Überwachung der sicheren und vollständigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition im Privatbesitz.
 
Waffenbesitzer sind gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 des Waffengesetzes verpflichtet, die sichere Aufbewahrung ihrer erlaubnispflichtigen Waffen und Munition dem Landratsamt Würzburg gegenüber nachzuweisen. Als Nachweis sind folgende Unterlagen geeignet: Die Rechnung für einen geeigneten Waffentresor, geeignete Fotos, die die Klassifizierung des Waffentresors anhand des Typenschilds dokumentieren, oder – für Tresore ohne Klassifizierung – ein Gutachten, ob der Tresor als „gleichwertiges Behältnis“ für einen Waffenschrank der Klasse A, B/0 oder I eingestuft werden kann. Diese Gutachten können Hersteller- oder Verkaufsbetriebe für Waffenschränke ausstellen. Eine Aufstellung von Fachfirmen, die im Landkreis Würzburg entsprechende Gutachten ausstellen, ist beim Landratsamt Würzburg erhältlich.
 
Das Landratsamt Würzburg ist gehalten, durch stichpunktartige Kontrollen die sichere und vollständige Aufbewahrung von Waffen und Munition zu überprüfen. „Diese Kontrollen werden wir in den nächsten Wochen und Monaten durchführen“, erklärt Oswald Rumpel, Sachbearbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.
 
Oswald Rumpel weist auf die Möglichkeit hin, nicht mehr benötigte Schusswaffen und Munition beim Landratsamt kostenfrei abzugeben. „Eine Möglichkeit, unerlaubt besessene Waffen oder Munition legal zu ‚entsorgen’ ist gesetzlich bis zum 31. Dezember 2009 eingeräumt“, betont Rumpel. Wer bis dahin illegal besessene Waffen oder Munition an das Landratsamt Würzburg oder an eine Polizeidienststelle abliefert, oder Waffen und Munition unbrauchbar machen lässt bzw. diese an einen Berechtigten abgibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.
 
Nähere Auskünfte erteilt beim Landratsamt Würzburg Oswald Rumpel, Tel. 0931 8003–317 oder Norbert Fischer, Tel. 0931 8003–416.