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19.10.2020

Maskenpflicht am Arbeitsplatz erweitert; Erreichbarkeit des Bürgertelefons ab Dienstag erhöht

Die Inzidenzwerte für Stadt und Landkreis Würzburg liegen momentan über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Das bedeutet, dass für Stadt und Landkreis weiterhin die Stufe „GELB“ der Bayerischen Corona-Ampel gilt.
Aus einer erneuten Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung vom 18. Oktober 2020 ergibt sich Folgendes:

1. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen davon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

2. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Alle weiteren Änderungen finden Sie in unserer PM vom Wochenende und unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7.

Diese Regelungen gelten, solange in Landkreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (Signalwert) überschritten wird.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ bekannt gegeben.

Das Bürgertelefon für Stadt und Landkreis Würzburg ist ab Dienstag, den 20. Oktober 2020 wie folgt zu erreichen:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr

Tel: 0931 8003-5100