Seiteninhalt

09.12.2009

Neue Impfempfehlung Influenza A (H1N1)


Bisher hatte die Ständige Impfkommission für folgende Personenkreise eine Impfempfehlung ausgesprochen:

  1. Beschäftigte im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material.

  2. Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie zum Beispiel: chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion.

  3. Schwangere (vorzugsweise ab dem 2. Trimenon) und Wöchnerinnen.

  4. Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen (besonders Säuglinge unter 6 Monaten, Indikationsgruppen unter 2. und 3.) sein können.

Die STIKO hat aktuell ihre Impfempfehlung nach einer erneuten Nutzen-Risiko-Bewertung der Impfung mit den zur Verfügung stehenden pandemischen Influenza A (H1N1)–Impfstoffen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ausgeweitet. Es wird empfohlen, nach den Indikationsgruppen 1 bis 3 in weiterer zeitlicher Reihenfolge die Indikationsgruppe 4 – Haushaltskontaktpersonen von ungeimpften Risikopersonen (Kinder unter 6 Monaten und ungeimpfte Personen der Indikationsgruppen 2 und 3) – zu impfen, gefolgt von allen Kindern (ab einem Alter von 6 Monaten) und jungen Erwachsenen im Alter bis zu 24 Jahren ohne Grundkrankheit (Indikationsgruppe 5) und höheren Altersgruppen der Indikationsgruppen 6 und der Indikationsgruppe 7.