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25.08.2021

Noch bis zum 30. September beantragen: Hochwasser-Soforthilfen für Gemeinden des Landkreises Würzburg - Beantragung läuft über das Landratsamt Würzburg

Starke Überschwemmungen hatten in Teilen Bayerns erhebliche Schäden verursacht. Im Landkreis Würzburg war insbesondere die Gemeinde Reichenberg betroffen. Zur Unterstützung der Geschädigten in den von den vergangenen Starkregenfällen und dem nachfolgenden Hochwasser im Juli 2021 besonders stark betroffenen Gebieten hatte die Bayerische Staatsregierung in einem ersten Schritt Soforthilfen für acht Landkreise zugesagt. Der Landkreis Würzburg war zunächst nicht unter den berücksichtigten Regionen.

Am 3. August 2021 weitete die Staatsregierung den Empfängerkreis für Soforthilfen aus: auf die Landkreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und auch auf den Landkreis Würzburg.
Bis zum 25. August 2021 sind 15 Anträge auf Soforthilfe bei der Kommunalaufsicht am Landratsamt Würzburg eingegangen, zudem ein Antrag auf Notstandsbeihilfe. Die Kommunalaufsicht verzeichnet zudem insgesamt sieben Anfragen zur Soforthilfe.

So ist eine Beantragung der Soforthilfen möglich

Für Anträge, die elektronisch eingereicht werden, bitten wir die Adresse: soforthilfe@lra-wue.bayern.de zu verwenden.
Postalisch kann eine Antragsstellung an: Landratsamt Würzburg, Kommunalaufsicht Soforthilfe, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg erfolgen.
Weitere Informationen, die Anträge zum Herunterladen und Ansprechpartner gibt es unter www.landkreis-wuerzburg.de/Kommunalaufsicht.
Wichtiger Hinweis: Bürger:innen aller Gemeinden des Landkreises Würzburg können diese Soforthilfe beantragen, sofern sie durch den Starkregen und das damit verbundene Hochwasser im Geltungszeitraum Juli 2021 Schäden verzeichnet haben und die Voraussetzungen für die Auszahlung gegeben sind. Die Soforthilfe ist nicht nur auf den Markt Reichenberg begrenzt. Bei Fragen hilft die Kommunalaufsicht am Landratsamt gerne weiter.