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08.05.2020

Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Zutrittsbeschränkungen werden gelockert

Im Rahmen der Umsetzung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den kommenden Tagen werden auch die Zutrittsbeschränkungen in den Pflege- und Behinderteneinrichtungen in Stadt und Landkreis Würzburg gelockert.
Durch diese Regelungen ist es dann auch allgemein zulässig, Bewohner*innen dieser Einrichtungen unter anderem zu medizinischen Zwecken zu besuchen.

Ab Samstag, 9. Mai, können daher auch alle behandelnden Hausärzt*innen wieder ihre Patientinnen und Patienten in den Pflegeheimen besuchen. Das haben die örtliche Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) von Stadt und Landkreis Würzburg beschlossen und das jeweils am 01.04.2020 erlassene Betretungsverbot für Hausärzte*innen wieder aufgehoben.

Widerrufen wird daneben auch die Verpflichtung von Ärzt*innen, die hausärztliche Versorgung in den ihnen jeweils zugewiesenen Pflege- oder Behinderteneinrichtungen sicherzustellen. Dies war ursprünglich erforderlich, um der zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbaren Dynamik des Pandemieverlaufes Rechnung zu tragen. Durch diese Maßnahme wurde die hausärztliche Versorgung der Bewohner*innen in den Pflege- und Behinderteneinrichtungen sichergestellt und gleichzeitig auch ärztliche Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduziert.

Oberbürgermeister Christian Schuchardt und Landrat Thomas Eberth nutzen diesen Zeitpunkt, um sich für die Unterstützung in einer ausgesprochenen Notlage zu bedanken: „Wenn am heutigen Tag beispielsweise das Pflegeheim St. Nikolaus keinen positiven Corona-Fall mehr vermeldet, dann geht dies auch auf das beherzte Eingreifen in den schweren Stunden zurück. Wir reduzierten damals drastisch die Sozialkontakte und schufen für die Ärzte, die uns - zugegeben sehr kurzfristig - unterstützten auch eine finanzielle Absicherung bei Verdienstausfällen. Nun gilt es durch weiterhin äußerste Disziplin bei Hygienekonzepten und Sicherheitsregeln zu verhindern, dass wir auf eine zweite Corona-Welle noch einmal in vergleichbarer Weise reagieren müssen.“