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07.10.2009

Radwege im Landkreis Würzburg

Wie bekannt ist und auch mehrfach berichtet wurde, hat der Landkreis Würzburg in diesem Jahr ein umfangreiches Förderprogramm für Radwege aufgelegt. Bisher wurden Bewilligungen von über einer Million Euro an über 15 verschiedene Gemeinden des Landkreises ausgesprochen. Auch für das kommende Jahr liegen bereits Anträge auf Förderungen von Radwegen vor.

Gleichzeitig mit der Förderung des Radwegebaues wurde ein Fachmann mit der Erstellung eines Konzeptes einer sog. „Wegweisenden Fahrradroutenbeschilderung“ beauftragt. Ähnlich wie in den Nachbarlandkreisen Schweinfurt und Main-Spessart, soll hier ein komplett neues Beschilderungssystem entstehen.

Der beauftragte Fachmann hat bereits den südlichen und nördlichen Teil des Landkreises bearbeitet und seine Ergebnisse dokumentiert. Als nächster Schritt kann dann die Erstellung der erforderlichen Schilder und Schilderpfosten in die Wege geleitet werden, so dass die Aufstellung der wegweisenden Fahrradroutenbeschilderung für den südlichen und nördlichen Teil des Landkreises im ersten Quartal des nächsten Jahres vorgenommen werden kann. 

Nahezu alle Gemeinden, die beim Landkreis Anträge auf Förderung von Radwegen gestellt haben, kommen auch in den Genuss eines Programms des Amtes für ländliche Entwicklung, in dem Lückenschlüsse von landwirtschaftlichen Wegen, die gleichzeitig auch für den Radverkehr genutzt werden, förderfähig sind. 

Durch den Ausbau und die Verbesserung dieses Wegenetzes, das dann auch häufiger und stärker von Radfahrern genutzt wird, entstehen aber auch Probleme, im Besonderen mit der Landwirtschaft. So klagen Landwirte z.B., dass Radfahrer auf solchen Wegen nebeneinander fahren und nicht bereit sind, eine Zugmaschine passieren zu lassen, da sie wohl der Auffassung sind, dass es sich hier primär um einen Radweg handle. Auch wurde in einem Fall berichtet, dass ein Landwirt, der bei der Bewirtschaftung seines Feldes beim Wenden etwas Erde auf den vorbei führenden Weg gebracht hatte, von Radfahrern an den „Tatort“ gebeten wurde, und dort unmissverständlich die Aufforderung erhielt, den von ihm verursachten Schmutz zu beseitigen.
 
Es gibt aber auch andere Beispiele, dass nämlich Landwirte zum Teil bewusst Radfahrer beim Fahren behindern, da sie wiederum der Auffassung sind, dass die Wege ausschließlich für die Landwirtschaft vorhanden seien. Bekanntermaßen ist es aber so, dass Landwirt und Radfahrer gleichberechtigt nach den Vorschriften der StVO die Wege benutzen dürfen.
 
Die Landwirtschaft benötigt logischerweise das Wegenetz zur Bewirtschaftung der Felder und damit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes.
Der Radfahrer nutzt die Fahrradwege zur Freizeitgestaltung, aber auch teilweise, um zur Arbeit fahren zu können. Deshalb kann hier nur der dringende Appell an beide Seiten erfolgen, sich gegenseitig zu respektieren und zu berücksichtigen, immer in Kenntnis der Tatsache, dass die Wege für beide Parteien gleichermaßen erforderlich sind. 

Autor: Klaus Buchner, BdL