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13.04.2022

Rechtzeitig Termin zum Führerschein-Umtausch vereinbaren:
Kulanz-Frist für Jahrgänge 1953-1958 läuft im Juli 2022 ab

Im Jahr 2013 wurde der neue EU-Führerschein auch in Deutschland verpflichtend eingeführt. Nach und nach müssen daher alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue, befristete, fälschungssichere Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch kann im Landratsamt Würzburg ausschließlich mit Termin aber auch auf dem Postweg oder über einen Online-Antrag vorgenommen werden. 

Wichtiger Hinweis: Aktuell sind besonders Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Deren Umtauschfrist ist bereits am 19. Januar 2022 abgelaufen, der alte Führerschein (grauer oder rosa „Lappen“) der genannten Geburtsjahrgänge besitzt damit bereits keine Gültigkeit mehr. Nach einem Beschluss der Verkehrsminister der Länder droht in der Kulanzzeit bis zum 19. Juli 2022 jedoch keine Geldbuße.

Termine sind über www.landkreis-wuerzburg.de/fuehrerschein  buchbar oder telefonisch unter 0931 8003-5030 bis -5041 beziehungsweise 0931 8003-5042 bis -5046 für den Bereich der Dienststelle Ochsenfurt. Durch personelle Engpässe kann es hier zu Wartezeiten kommen.

Antrag rechtzeitig stellen: Besonderer Hinweis für Berufskraftfahrer

Vor allem Berufskraftfahrer (Lkw-Fahrer, Taxi-Unternehmer, etc.) oder andere Personen, die im Alltag auf das Fahren eines Pkws angewiesen sind, sollten sich baldmöglichst und rechtzeitig vor Ablauf der Kulanzzeit zum Umtausch anmelden. Nach Antragstellung müssen für die Bearbeitung und den Versand durch die Bundesdruckerei bis zu drei Wochen eingerechnet werden.

Den Umtausch nimmt die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Würzburg für alle Landkreisbürgerinnen und –bürger vor. Damit die Umstellung gelingt, wurden Fristen für bestimmte Geburtsjahrgänge der Fahrerlaubnisinhaber eingeführt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Früherschein seine Gültigkeit. Wichtiger Hinweis: Personen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958, die nach dem 19. Juli 2022 mit ihrem alten Führerschein polizeilich kontrolliert werden, droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Führerscheinmitführpflicht.

Online oder per Post: Weitere Wege zum neuen Führerschein

Zusätzlich zum Gang ins Amt ist der Führerscheinumtausch auch ohne Vorsprache bei der Führerscheinstelle möglich. Bürgerinnen und Bürger können den Antrag und die notwendigen Unterlagen (Kopie Personalausweis, aktuelles biometrisches Lichtbild, alter Führerschein) über das Internet hochladen oder postalisch 

nachreichen. Weitergehende Informationen zu den drei Umtauschmöglichkeiten sowie ein Vordruck für den postalischen Versand sind im Internet unter www.landkreis-wuerzburg.de/fuehrerschein zu finden. Hierüber können auch die Unterlagen online eingereicht bzw. hochgeladen werden.

Was braucht man für den Umtausch?

Pkw- und Motorradfahrer brauchen für den Umtausch:

-       Personalausweis oder Reisepass

-       ein aktuelles biometrisches Passfoto 

-       und den aktuellen Führerschein.

Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese muss vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.

Der Umtausch kostet 25,30 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto, das man auch im Landratsamt Würzburg gegen eine Gebühr von 8,50 Euro anfertigen lassen kann. Diesen Service bietet die Dienststelle Ochsenfurt leider nicht. Wer sich den neuen Führerschein an die eigene Adresse durch die Bundesdruckerei direkt zusenden lässt, muss weitere 6 Euro zahlen, erspart sich aber das Abholen bei der Führerscheinstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

Umtausch Jahrgänge 1959 bis 1964 bis Januar 2023

Als nächstes sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit der Umtauschpflicht an der Reihe, die am 19. Januar 2023 enden wird.