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24.06.2010

Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition


Information des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung/Waffenrecht am Landratsamt Würzburg
 
 
Waffenbesitzer sind verpflichtet, die sichere Aufbewahrung ihrer erlaubnispflichtigen Waffen und Munition dem Landratsamt Würzburg nachzuweisen. Etliche haben dies bisher nicht getan.
 
Als Nachweis für die sichere Aufbewahrung werden Tresorrechnungen oder geeignete Fotos, die die Klassifizierung des vorhandenen Waffentresors dokumentieren, anerkannt.
 
Für Tresore, die nicht mit einer Klassifizierung versehen sind, ist ein Gutachten vorzulegen, ob der Tresor als „gleichwertiges Behältnis“ für einen Waffenschrank der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstufe anerkannt werden kann.
 
Das Landratsamt Würzburg ist gehalten, durch stichpunktartige Kontrollen die sichere und vollständige Aufbewahrung von Waffen und Munition vor Ort zu überprüfen.
 
Sachbearbeiter Oswald Rumpel weiß: „Viele Waffenbesitzer sind nicht bereit, die Kosten für einen Waffentresor zu investieren, oft haben sie auch kein großes Interesse daran, ihre Waffe zu behalten. Dann haben diese Waffenbesitzer die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Schusswaffen und Munition beim Landratsamt Würzburg kostenfrei abzugeben“, so Rumpel.
 
In Härtefällen können Waffen und Munition auch abgeholt werden. Die Waffen werden dem Bayerischen Landeskriminalamt zur Vernichtung übergeben.
 
Die nicht vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition stellt eine Ordnungswidrigkeit bzw. u. U. eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
 
Nähere Auskünfte erteilt beim Landratsamt Würzburg Oswald Rumpel (Tel. 0931 8003-317, Mail: o.rumpel@lra-wue.bayern.de) oder Norbert Fischer (Tel. 0931 8003-416; Mail: n.fischer@lra-wue.bayern.de).