Seiteninhalt

03.06.2009

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Nach den tragischen Vorfällen von Winnenden wurden die Waffenrechtsbehörden veranlasst, noch intensiver die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu überwachen.

Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen sind seit 2003 bekannt. Es werden bestimmte Arten von Tresoren gefordert, die sich jeder Waffenbesitzer beschaffen muss.

Die Bestimmung, dass die sichere Aufbewahrung den Waffenbehörden „auf Verlangen“ nachzuweisen ist, wird derzeit beim Landratsamt Würzburg in der Form umgesetzt, dass jeder, der einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Genehmigung oder eines Eintrages einer erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte stellt, seine Aufbewahrungsmöglichkeiten nachweisen muss. Dies geschieht durch Vorlage der Rechnung für das Sicherungsbehältnis oder durch Fotos, aus denen die Klassifizierung des Tresors ersichtlich ist.

Falls beides nicht möglich ist – etwa bei alten, aber durchaus tauglichen Tresoren – ist ein Gutachten vorzulegen, aus dem nachvollziehbar hervorgeht, dass das Behältnis tatsächlich den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Adressen von Fachleuten, die in der Lage sind, solche Überprüfung vorzunehmen, werden beim Landratsamt Würzburg bekanntgegeben.

Genehmigungen werden seit einiger Zeit erst dann erteilt, wenn die sichere Aufbewahrung nachgewiesen ist.

„Altbesitzer“, die derzeit keine Veränderungen in ihrem Waffenbestand registrieren lassen, werden schriftlich aufgefordert, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Wer sich dagegen verweigert, muss mit einem Hausbesuch seitens der Waffenbehörde und – falls dabei die sichere Aufbewahrung nicht nachgewiesen wird – mit dem Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse rechnen. Er muss dann seine Waffen einem Berechtigten überlassen oder vernichten. Er kann sie auch beim Landratsamt Würzburg abgeben. Dies gilt auch für alle Waffenbesitzer, die ihre Schusswaffen und Munition nicht mehr weiter besitzen wollen.

Das Landratsamt Würzburg leitet abgegebene Schusswaffen an das Bayerische Landeskriminalamt weiter. Sie werden dort verwertet oder vernichtet.