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20.03.2009

Sondersitzung des Kreistages zum Thema "Abfallwirtschaft im Landkreis Würzburg"

Der Kreistag des Landkreises Würzburg entschied in der heutigen Sondersitzung über die Verwendung der 2,4 Millionen Euro, die der Landkreis Würzburg durch eine Zinsausschüttung des Müllheizkraftwerks Würzburg erhalten hat. Klares Ziel war es, den gesamten Betrag der Abfallwirtschaft zuzuführen.

Zwei Ziele standen dabei für Landrat Nuß im Vordergrund: Die Gebühren konstant zu halten sowie eine Serviceverbesserung bei der Abfuhr von Sperrgut und Grüngut zu erreichen.

Der vom Kreistag mit 55 gegen zehn Stimmen (anwesend waren 65 der 70 KreisrätInnen) gefasste Beschluss bewirkt, dass ab dem 1. September 2009 eine zweimal im Jahr kostenlos durchgeführte Grüngutabfuhr im gesamten Landkreis eingeführt wird. Sperrgutabfuhr auf Abruf kostet ab dem 1. September 2009 nicht wie bisher 75 Euro pro 5 cbm, sondern nur noch zehn Euro Schutzgebühr. Die Abfallgebühren sollen zum 1. Januar 2010 neu kalkuliert werden und auf eine ev. Gebührensenkung geprüft werden.

Diskutiert wurde auch darüber, in den Gemeinden, die einen Kooperationsvertrag mit dem Kommunalunternehmen über die Bereitstellung von Bauschutt- und Grüngutcontainern geschlossen haben, zusätzlich Container für Sperrgut aufzustellen. Dieser Antrag, gestellt von Bürgermeister und Kreisrat Alfred Endres (Waldbüttelbrunn), wurde mit 52 zu 13 Stimmen abgelehnt.

Der Beschluss im Wortlaut:

  1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Wertstoffhofsituation und zur Grüngut-Entsorgung zur Kenntnis, sieht keine Bedenken hinsichtlich eines vertrags- und satzungsgemäßen Vollzugs durch das team orange und – abgesehen von den in den folgenden Ziffern beschlossenen Satzungsänderungen - keinen satzungsrechtlichen Handlungsbedarf.
  2. Hinsichtlich der Abholung von Sperrmüll ist in den Abfallsatzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen, dass für die Abholung von Sperrmüll lediglich eine (mengenunabhängige) pauschale Transportgebühr von 10 € erhoben wird. Die nähere Ausgestaltung der Neuregelung (z.B. Mengenbeschränkung 5 cbm pro Abfuhr) erfolgt ebenfalls zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  3. Die Straßenbündelsammlung (Abholung von Grüngut zweimal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt) bleibt erhalten (bzw. wird eingeführt) und zwar auch dann, wenn sich in der Nähe eine Grüngutsammelstelle oder Kompostieranlage befindet. Die individuelle Abfuhr von Grüngut auf Abruf entfällt.
  4. Der Kündigung des derzeit mit der Gemeinde Leinach bestehenden Kooperationsvertrages (mit Wirkung zum 31.12.2010) wird zugestimmt. Zugleich wird der Gemeinde Leinach der Abschluss eines Kooperationsvertrages (mit Wirkung zum 01.01.2011) gemäß dem mit den Sitzungsunterlagen zugesandten Muster angeboten.
  5. Die Abfallgebühren sind – abgesehen von Ziffer 2 - mit Wirkung zum 01.01.2010 neu zu kalkulieren. Im Hinblick auf die Ausschüttung des MHKW ist insbesondere eine Gebührensenkung zu prüfen.