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17.05.2010

Tragischer Grillunfall im Landkreis
Hinweise zum gefahrlosen Grillen

Kreisbrandrat Heinz Geißler nimmt einen tragischen Grillunfall, der sich im nördlichen Landkreis ereignet hat, zum Anlass, um vor der Verwendung von Brandbeschleunigern zu warnen. Ein Jugendlicher hat schwere Verbrennungen im Gesichtsbereich erlitten, nachdem bei der Vorbereitung eines Grills eine sehr leicht entflammbare Flüssigkeit verwendet worden ist.
In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 4000 Grillunfällen, wovon über 400 mit schwersten Verbrennungen enden. „Leider trifft es oft Kinder, die in der Nähe des Grillfeuers spielen“, weiß Heinz Geißler, oberster Feuerwehrmann des Landkreises. Meist werden dabei Brandbeschleuniger in ihrer Wirkung unterschätzt: Wer Spiritus oder Benzin auf die Grillkohle gießt, löst gefährliche Verpuffungen und Rückzündungen aus. „Die entstehende Feuerwand kann bis zu zehn Meter um sich greifen“, warnt Geißler.

Kreisbrandrat Heinz Geißler appelliert an alle Grillfreunde, folgende Verhaltensregeln zu beachten:

• Grill kippsicher und im Windschatten aufstellen
• Niemals Spiritus, Benzin, Terpentin oder ähnliches verwenden – weder zum Anzünden noch zum Nachgießen
• Feste Anzündhilfen aus dem Fachhandel verwenden
• Grillhandschuhe und lange Grillzangen benutzen
• Den Grill niemals unbeaufsichtigt lassen
• Kinder nicht in der Nähe des Grills spielen oder herumtoben lassen – Sicherheitsabstand mindestens 2-3 Meter
• Einen Eimer mit Wasser oder Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Feuerlöschen bereithalten
• Feuer und Glut nach dem Grillen vollständig auskühlen und niemals unbeaufsichtigt lassen
• Brennendes Fett nicht mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen
• Bei Brand oder Unfall über den kostenfreien Notruf 112 Hilfe rufen

Die Erste Hilfe bei Verbrennungen sieht eine lokale Kaltwasseranwendung vor. So sind Gliedmaßen sofort in etwa 20°C kühles Wasser einzutauchen oder unter fließendes Wasser zu halten, nicht länger als 10 Minuten oder bis der Patient anfängt zu frieren.

„Patienten mit Verbrennungen sind vorsorglich in die Schocklage zu bringen und der übrige Körper zur Wärmeerhaltung zuzudecken“, erklärt Michael Dittmann vom Bayerischen Roten Kreuz. Brandwunden sind ausschließlich mit einem keimfreien Brandwundenverbandtuch oder Metalline-Tuch locker abzudecken. Verboten sind Cremes, Salben oder Mehl. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sind die Lebenszeichen zu überwachen.

Text: Paul Justice