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09.12.2020

Verwaltungsgericht entscheidet im Fall Kommunalwahl in Eisenheim -
Keine Nachwahl des Marktgemeinderats Eisenheim nötig

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat heute sein Urteil zur vom Landratsamt für ungültig erklärten Gemeinderatswahl vom 15.03.2020 im Markt Eisenheim gefällt.

Das Gericht hat den Bescheid des Landratsamtes vom 25.09.2020 über die Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl aufgehoben. Damit bleibt die Gemeinderatswahl gültig und die am 15.03.2020 gewählten Gemeinderatsmitglieder behalten ihr Ehrenamt.

Das Landratsamt hatte zuvor die Gemeinderatswahl für ungültig erklärt. Dagegen hatten die Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld und ein Gemeinderatsmitglied aus Eisenheim geklagt.

Das Gericht bestätigt in seinem Urteil zwar, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Gemeinderatswahl erfüllt seien: So hätte beispielsweise die vom Marktgemeinderat zum Wahlleiter berufene Person nicht berufen werden dürfen, da diese Person eine Aufstellungsversammlung für einen Wahlvorschlag geleitet hatte und daneben stellv. Beauftragter eines Wahlvorschlags war. Außerdem hätte der Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Eisenheim (FWG) für die Gemeinderatswahl wegen fehlender, gesetzlich aber vorgeschriebener zehn Unterschriften von Wahlberechtigten nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen.

Entscheidend für das Gericht war jedoch, dass die für die Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl dem Landratsamt zur Verfügung stehende Frist nicht hätte verlängert werden dürfen: Das Landratsamt hatte die ursprünglich am 26.07.2020 endende Frist bis zum 30.09.2020 verlängert, um den Beteiligten Zeit für eine Aufklärung des Sachverhalts und anschließend zur Äußerung zu einer möglichen Ungültigerklärung zu geben. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Frist in diesem Fall nicht mehr verlängert werden dürfen, weil es bereits wegen der vom Landratsamt festgestellten Rechtsverstöße keiner weiteren Sachverhaltsaufklärung mehr bedurft hätte. In der Folge hat das Gericht die Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl als verspätet angesehen und aufgehoben.

Rosalinde Schraud, Bürgermeisterin von Estenfeld und Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld, kommentiert das Urteil so: „Es wurden in unserer Zuständigkeit unzweifelhaft formalrechtliche Fehler gemacht. Die Durchführung der Kommunalwahl fand allerdings ordnungsgemäß statt, sodass der Wählerwille klar erkennbar war. Daher sind wir sehr erleichtert, dass durch das heutige Urteil eine Nachwahl oder gar Neuwahl des Eisenheimer Marktgemeinderats vermieden werden kann.“ Bürgermeister Christian Holzinger fällt ein Stein vom Herzen: „Ich möchte nun zusammen mit dem Marktgemeinderat, die begonnene Arbeit fortsetzen. Die letzten drei Monate waren von großer Unsicherheit geprägt, da seit 10. September immer die Auflösung des Gemeinderates im Raum stand. Wir schauen jetzt nach vorne. Natürlich mahnt uns diese Erfahrung, in Zukunft sehr genau auf die Verfahrensabläufe von Gemeinderatswahlen zu schauen“, so der Rathauschef in Eisenheim.

In der Kommunalaufsicht des Landratsamtes stößt das Urteil zumindest auf Verwunderung, da bei der Kommunalwahl 2020 neben der normalen Wahl, der Stichwahl, der Bewältigung der Corona-Pandemie mit dem Katastrophenfall eben auch die Prüfung der 52 Gemeindewahlen anstand. Die Wahlunterlagen des Marktes Eisenheim wurden Mitte Juli geprüft. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes bemerkte die verschiedenen Fehler rechtzeitig; allerdings sollte der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld vor einer Ungültigerklärung der Wahl eine Klärung der fehlerhaften Sachverhalte eingeräumt werden. Deshalb wurde die nun vom Gericht beanstandete Fristverlängerung gewährt.

Landrat Thomas Eberth erklärt: „Da das Landratsamt mit den Gemeinden in enger Abstimmung stehen wollte, wurde versucht, durch die nun vom Gericht kritisierte Fristverlängerung vor einer Ungültigerklärung den Sachverhalt mit der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld zu klären. Diese vorbildliche Zusammenarbeit mit den Gemeinden fällt uns jetzt auf die Füße. Damit können wir jedoch gut leben. Auch wenn wir über das Urteil etwas verwundert sind, akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts. Ich hoffe, dass damit die Kommunalwahlen 2020 abgeschlossen sind und alle politischen Gremien nun unaufgeregt und sachlich zum Wohl der Menschen im Landkreis entscheiden und agieren.“