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22.09.2009

Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
Förderstätte des St. Josefs-Stiftes in Eisingen

Die Leitung des St. Josefs-Stiftes informierte die Heimaufsichten von Regierung und Landratsamt Anfang Juni über die Situation in der Förderstätte.

Mitarbeiter hatten Vorwürfe gegen die Leitung der Förderstätte und Fachkräfte erhoben, im einzelnen ging es um das Verhalten und den Umgangston gegenüber den Bewohnern und um die Durchführung von Time-Out-Maßnahmen.

Eine der Fachkräfte, gegen die sich die Vorwürfe richteten, war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im St. Josefs-Stift tätig (eigene Kündigung). Gegenüber der Leiterin der Förderstätte wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen, eine Mitarbeiterin intern versetzt. Außerdem wurden die Eltern bzw. gesetzlichen Betreuer der betreffenden Bewohner informiert.

Des Weiteren informierte die Leitung des St. Josefs-Stiftes die Heimaufsichten zeitnah über einen im Juli beim Aufräumen von Mitarbeitern entdeckten Videofilm, in dem über ½ Stunde die nicht mehr im Heim tätige Fachkraft mit einer Bewohnerin während eines Time-Out’s gefilmt wurde. Die Filmaufnahmen wurden von der inzwischen intern versetzten Kraft getätigt.

Das St. Josefs-Stift hat nach Rücksprache mit einer Rechtsanwaltskanzlei gegen beide Personen Strafanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Ermittlungsverfahren eingeleitet. Außerdem wurde sofort die Mutter der betroffenen Bewohnerin informiert.

Zur Aufarbeitung der Vorfälle nimmt das St. Josefs-Stift fachliche Supervision in Anspruch. Hierüber werden Berichte an die Heimaufsichten der Regierung und des Landratsamtes Würzburg erfolgen.

Bei einer im Juli durchgeführten Heimbegehung, bei der ein Teil der Einrichtung angeschaut wurde, fanden auch stichprobenartige Überprüfungen der Dokumentationen und Beschlüsse für freiheitsentziehende Maßnahmen statt, Mängel konnten nicht festgestellt werden.


Die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht) beim Landratsamt Würzburg beabsichtigt in den nächsten Wochen eine weitere Begehung vorzunehmen, in der auch verstärkt das Augenmerk auf die Dokumentation der freiheitsentziehenden Maßnahmen gerichtet werden wird.

Nach dem PflewoqG sind turnusmäßig einmal jährlich Begehungen in den Heimen durchzuführen, außerdem anlassbezogene Begehungen (z. B. bei Bekanntwerden von Mängeln). Anlassbezogene Begehungen im St. Josefs-Stift waren in letzter Zeit nicht erforderlich.


Sigrid Salewski
Regierungsrätin, Sachbearbeiterin Heimaufsicht