Seiteninhalt

12.09.2020

Wahlüberprüfung ergibt Veränderungen im Kreistag - Gemeinderatswahl in Eisenheim muss wiederholt werden

Aufgrund der Aufforderung zur Wahlprüfung durch die Regierung von Unterfranken musste das Landratsamt die Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 überprüfen und Stichproben kontrollieren. Dabei kam es in einigen der 52 Gemeinden des Landkreises zu fehlerhaften Bewertungen von beschlussmäßig behandelten Stimmzetteln der Landrats- und Kreistagswahl. Daher musste es zu einer unangenehmen Korrektur kommen.

Es ergibt sich eine Änderung in der Besetzung des Kreistags: Kreisrat Winfried Weidner aus Waldbrunn scheidet mit nun 28.672 Stimmen (vorher 28.665 Stimmen) aus der CSU-Fraktion aus; für ihn rückt Thomas Hellmuth aus Ochsenfurt-Hopferstadt mit einer Anzahl von nun 28.683 Stimmen (vorher 28.664 Stimmen) nach. Seine Vereidigung erfolgt in der nächsten Kreistagssitzung. Alle bisher vom Kreistag des Landkreises Würzburg gefassten Beschlüsse bleiben dennoch rechtskräftig. Landrat Eberth betont, dass diese für den Kollegen Weidner sicherlich ein schmerzhafter und nicht nachvollziehbarer Vorgang ist und alle den kompetenten und geschätzten Kollegen vermissen werden. „In der Hektik der Auszählung mit Bürgermeister, Landrat, Gemeinderäten und Kreistag, bei der Größe der Stimmzettel, den EDV-Herausforderungen und dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist hier niemandem, besonders nicht den ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen ein Vorwurf zu machen“, so der Landrat.

Fehler bei der Gemeinderatswahl Eisenheim festgestellt

Dramatischer stellt sich die Kontrolle der Kommunalwahl in Eisenheim dar. Dort muss die Gemeinderatswahl sogar höchstwahrscheinlich wiederholt werden. Dies ergibt sich aus mehreren Fehlern, die von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes im Rahmen der Wahlprüfung beanstandet werden mussten. Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl in Eisenheim war die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) Estenfeld zuständig, deren Mitglied Eisenheim ist. Es gab u. a. gravierende Fehler bei der Überprüfung der Nominierungsliste der Freien Wähler Gemeinschaft Eisenheim (FWG), durch die die Wahl grundsätzlich für ungültig erklärt werden muss. Momentan läuft noch die Anhörungsfrist. Erst wenn die Ungültigkeitserklärung rechtskräftig ist, setzt das Landratsamt einen Termin für die Nachwahl fest. Diese muss vor dem 15. März 2021 durchgeführt werden.

Landrat Thomas Eberth bedauert die Notwendigkeit: „Ich weiß, dass aufgrund der Corona-Pandemie jede Gemeindeverwaltung besonders gefordert war und ist. Und die Durchführung einer Kommunalwahl ist schon an sich keine einfache Sache; unter Corona-Bedingungen war alles noch viel stressiger, alle standen unter immensem Druck.“

Dennoch müssen in jedem Fall die einzelnen Wahlvorschläge von den Wahlleitern sehr genau auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden, um eine rechtskräftige Wahl zu gewährleisten; dies war leider nicht der Fall. Der Landrat betont: „Alle bisher von Bürgermeister und Gemeinderat gefassten Beschlüsse bleiben gültig! Und ganz wichtig: Nicht betroffen von der Nachwahl ist die Wahl des Bürgermeisters.“

Nachwahl des Gemeinderats in Eisenheim

Landrat Thomas Eberth führte gemeinsam mit der Kommunalaufsicht und der zuständigen Juristin des Landkreises Würzburg, Oberregierungsrätin Eva-Maria Löffler, ein Gespräch mit der Gemeinschaftsvorsitzenden der VGem Estenfeld, Rosalinde Schraud und dem ersten Bürgermeister von Eisenheim, Christian Holzinger, um sie über die Notwendigkeit einer Nachwahl zu informieren. Grundlage hierfür ist das Bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).

Zunächst muss die Ungültigkeitserklärung der Wahl rechtskräftig geworden sein. Anschließend setzt das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde einen neuen Wahltermin fest. Dieser muss innerhalb eines Jahres seit der Kommunalwahl vom 15. März 2020 liegen.

Bei einer Nachwahl muss das Wahlverfahren nicht komplett wiederholt werden, sondern nur ab dem fehlerhaften Verfahrensschritt; im vorliegenden Fall mit der Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge. Die FWG Eisenheim könnte innerhalb einer bestimmten Frist den Mangel beheben, um an der Nachwahl teilnehmen zu können. Für alle anderen sich bewerbenden Parteien und Gruppierungen ändert sich nichts. Wahlberechtigt bei der Nachwahl ist, wer das Wahlrecht am Tag der Nachwahl besitzt. „Natürlich werden die Wahlvorschlagsbeauftragten informiert und mit Bürgermeister Holzinger und der VGem Estenfeld alles Notwendige eng abgestimmt“, verspricht der Landrat.

Keine Schuldzuweisungen, Blick nach vorne

VGem-Vorsitzende Rosalinde Schraud bedauert es sehr, dass eine Nachwahl in der Mitgliedsgemeinde Eisenheim nötig ist. Eine Schuldzuweisung ist ihrer Meinung nach müßig und wird von ihr auch nicht vorgenommen. Vielmehr sollten alle Beteiligten lösungsorientiert und konstruktiv die Nachwahl vorbereiten. Die Verwaltung wird die hiermit verbundenen Aufgaben für die Marktgemeinde erledigen und die Verfahrensschritte umfänglich prüfen. Außerdem bietet sie an, dass die Mitarbeiter*innen der Verwaltung bei der erneuten Auszählung der Stimmzettel die Marktgemeinde unterstützen, sofern nicht mehr genügend Ehrenamtliche gefunden werden.

Bürgermeister Christian Holzinger ärgert sich zwar über die Notwendigkeit einer Nachwahl, will aber nach vorne schauen. „Wir sollten jetzt möglichst zeitnah die Wahl korrekt über die Bühne bringen, um die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat weiterführen zu können. Ich hoffe dabei, dass es durch die Nachwahl nicht zu einer Änderung bei der Sitzverteilung kommt.“

„Der Vorgang ist für niemanden angenehm und jeder hätte mit und ohne Corona-Pandemie genug zu tun, aber ordnungsgemäße Wahlen sind das höchste Gut unserer Gesellschaft“, so Landrat Eberth, „da müssen wir jetzt gemeinsam durch!“