Seiteninhalt

30.12.2020

Was an Silvester in Corona-Zeiten erlaubt ist

Silvester steht vor der Tür und viele Bürger*innen sind verunsichert, welche Regelungen am letzten Tag des alten Jahres gelten. Landrat Thomas Eberth ist es deshalb wichtig, möglichst viele Bürger*innen über die geltenden Regelungen zu informieren.

Die 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020 regelt Veranstaltungen, Feiern und Versammlungen bis einschließlich 10. Januar 2021. Unter diese Regelungen fallen somit auch Silvesterfeiern.

Kontaktbeschränkung

Nach den gelockerten Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtstage gelten an Silvester wieder die generellen Kontaktbeschränkungen der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.'

Ausgangsbeschränkung, Feiern und Böllern

Auch am Abend des 31. Dezember 2020 gilt die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Darüber hinaus sind Ansammlungen und öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. Silvesterfeuerwerk darf nicht verkauft werden. Das Böllern auf öffentlichen Plätzen ist nicht gestattet. Auf Privatgrund kann – unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen – noch vorhandenes Feuerwerk abgebrannt werden.

Appell des Landrats

Landrat Thomas Eberth appelliert – auch im Namen der Bürgermeister*innen im Landkreis - an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regelungen zu halten: „Corona fordert uns allen aktuell viel ab. Liebgewordene Traditionen wie im Freundes- und Bekanntenkreis Silvester zu feiern und das neue Jahr mit Böllern zu begrüßen, sind in diesem Jahr leider nicht möglich. Dennoch möchte ich Sie bitten, sich an Silvester umsichtig zu verhalten und die geltenden Regeln zu befolgen. Lassen Sie uns in dieser entscheidenden Zeit solidarisch handeln und zusammenstehen!“