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29.12.2021

Was ist zum Jahreswechsel im Landkreis Würzburg erlaubt? Regelungen für die Silvesternacht

Der zweite Jahreswechsel in Pandemie-Zeiten steht unmittelbar bevor und auch das Jahr 2022 muss ohne große Party und ohne großes Feuerwerk begrüßt werden. Folgende Regelungen gelten im Landkreis Würzburg:

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte

Nehmen an privaten Treffen außerhalb der Gastronomie ausschließlich Personen teil, die geimpft oder genesen sind, so dürfen dies zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Zusammenkünfte in der Gastronomie

Wie bisher sind private Zusammenkünfte, die innerhalb der Gastronomie nach Gastronomieregeln stattfinden, von der Zehn-Personen-Grenze ausgenommen. Es ist daher weiterhin möglich, auch privat mit mehr als zehn Personen in der Gastronomie zu speisen. Die Zehn-Personen-Begrenzung greift hier nicht – wenn das gemeinsame Speisen im Mittelpunkt steht.

Für private Veranstaltungen zu Hause, in angemieteten Räumlichkeiten und auch für private Veranstaltungen, die innerhalb der Gastronomie in getrennten Räumen (geschlossene Gesellschaft) nach den Veranstaltungsregeln stattfinden, gilt hingegen die Personenobergrenze von zehn Personen.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene

Private Treffen in privaten Räumlichkeiten, auf privat genutzten Grundstücken und im öffentlichen Raum, an denen auch ungeimpfte oder nichtgenesene Personen teilnehmen, sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Personen eines anderen Hausstands zulässig. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Vorsorgliche Tests empfehlenswert

Bei Treffen mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten sollten sich alle Beteiligten – unabhängig vom Impfstatus – vorsorglich testen lassen.

Eine Übersicht aller Teststellen mit den Öffnungszeiten über den Jahreswechsel ist unter www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren  zu finden.

Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt

In der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2021, 15.00 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9.00 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich auf Anordnung des Freistaates Bayern dann unverzüglich zu zerstreuen.

Keine Tanzveranstaltungen möglich

Tanzveranstaltungen sind untersagt.

Sperrstunde in der Gastronomie an Silvester aufgehoben

Die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) wurde für den Jahreswechsel aufgehoben. Gastronomische Angebote dürfen in der Silvesternacht daher ausnahmsweise im Rahmen der gesetzlich geltenden Sperrzeit zur Verfügung gestellt werden.

Verkauf von Pyrotechnik ist untersagt

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr wieder generell verboten.

Landrat ruft zur Einhaltung der Regelungen auf

Landrat Thomas Eberth appelliert an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regelungen zu halten: „Wir alle hätten uns den Jahreswechsel unbeschwerter gewünscht und würden gerne im größeren Kreis mit Freunden und Familie das neue Jahr 2022 begrüßen. Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Regelungen ist jedoch wichtig, um die Dynamik der Omikron-Variante zu bremsen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Belastung in den Kliniken und der Rettungsdienste bitte ich weiter alle Bürgerinnen und Bürger, von einem Zünden von noch vorhandenem Silvesterfeuerwerk dringend Abstand zu nehmen. Wir sind erneut an einem kritischen Punkt der Pandemie angekommen und können diesen nur im gemeinsamen Miteinander überwinden.“