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20.12.2011

Zimmer der Tränen im Jugendarrest

Kreisjugendamt bezuschusst den Förderverein
 
Jugendliche Straftäter benötigen oft eindeutige Stoppschilder – und zwar muss die Strafe oder Konsequenz möglichst kurzfristig auf die Tat folgen. Mit diesem Vorgehen will das Würzburger Jugendgericht jugendliche Straftäter und Folgetaten verhindern. Ein Warnschuss ist das Mittel des Jugendarrestes, das ein Wegsperren in der Jugendarrestanstalt Würzburg von einem Wochenende bis vier Wochen gesetzlich ermöglicht. Da die Jugendarrestanstalt über keine eigenen Mittel verfügt, hat sich auf Initiative von Rechtsanwalt Dr. Michael Pfister ein Förderverein durch Rechtsanwälte, Justizangehörige und Sozialpädagogen gegründet.
 
„Ziel unseres Engagements ist es durch pädagogische und sportliche Lernangebote die Zeit des Arrestes sinnvoll zu nutzen“, betont der stellvertretende Vereinsvorsitzende Rechtsanwalt Martin Reitmaier. „Die jugendlichen Arrestanten aus dem gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg sollen in der Zeit des Arrestes mit ihren Problemen konfrontiert werden, die meist Ursache für ihre Straffälligkeit sind.“ Dafür sammelt der gemeinnützige Förderverein Finanzmittel für die inhaltliche Arbeit im Jugendarrest.
 
„Bei jugendlichen Straftätern ist die Chance auf Erziehung und Verhaltensänderung zu einem straffreien Leben noch am höchsten“, erläutert Schatzmeisterin und Rechtsanwältin Christina Glück, gleichzeitig auch Vorsitzende des Würzburger Anwaltvereins. Dies bestätigt Burkard Finger, Leiter des Vollzugsdienstes in der Jugendarrestanstalt. „Manche Jugendliche erzählen, dass Sie im Jugendarrest erstmals drei regelmäßige Mahlzeiten bekommen, oder dass Sie erleben, dass ihnen zum ersten Mal jemand ausführlich zuhört. Da wird das Dienstzimmer schon mal zum Zimmer der Tränen und harte Jungs oder Mädels zeigen ihre sensible innere Seite.“
 
 „Gerne unterstützten wir den Förderverein Jugendarrestanstalt durch unsere Mitgliedschaft und im Rahmen unser Möglichkeiten, weil hier eine wichtige sekundärpräventive Arbeit geleistet wird“, bekräftigt Hermann Gabel als Leiter des Amtes für Jugend und Familie im Landkreis Würzburg bei der Übergabe von 2.000 Euro aus Projektmitteln des Amtes und fordert auch andere Stellen, Firmen, Institutionen und Privatpersonen zur Unterstützung auf.
 
Im Strafverfahren gegen jugendliche und junge Erwachsene sind die Jugendämter durch die Jugendgerichtshilfe, eine sozialpädagogische und gesetzlich vorgeschriebene Abteilung, eingebunden. „So mancher Jugendliche bekommt durch den Jugendarrest quasi eine letzte Chance das Jugendgefängnis zu vermeiden. Eine gute personelle Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften und geschulten Justizvollzugsbeamten ist für den positiven Effekt einer solchen Maßnahme Grundvoraussetzung“, stellt Jugendgerichtshelfer Günter Sittl fest.
 
Der Förderverein Jugendarrestanstalt Würzburg e.V. ist gemeinnützig und kann Spendenquittungen ausstellen.

Nähere Informationen und Kontakt: Rechtsanwalt Martin Reitmaier (Tel. 0931 304640, Mail: mr@kanzlei-scheckenbach.de) oder Rechtsanwältin Christina Glück (Tel. 0931 74056, Mail: info@kanzlei-glueck.de), Bankverbindung: Bank Schilling & Co AG Würzburg, BLZ 790 320 38, Konto Nr. 76200070

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