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15.04.2021

Zukünftig auch Kleindenkmäler im Landkreis Würzburg förderfähig
Kreisausschuss empfiehlt Änderungen der Förderrichtlinien für Denkmalpflege

Denkmäler sind das kulturelle Erbe der Region, sie prägen die Kulturlandschaft des Landkreises Würzburg und verleihen den Orten den unverwechselbaren mainfränkischen Charakter. Dabei handelt es sich bei Denkmälern nicht immer nur die augenscheinlichen Sehenswürdigkeiten wie die Würzburger Residenz, sondern es sind auch Fachwerkhäuser, Bildstöcke oder Brunnen, die in vielen Gemeinden verteilt stehen. Die fachgerechte Sanierung und Instandsetzung von Denkmälern, um diese auch für die Nachwelt zu erhalten, ist meistens eine sehr kostenintensive Angelegenheit. Daher unterstützt der Landkreis Würzburg ergänzend zu den Förderprogrammen von Bezirk und Freistaat Bayern mit eigenen Richtlinien die Denkmalpflege. Mit der Empfehlung des Kreisausschusses sollen die Förderrichtlinien im Kreistag angepasst werden, um noch mehr Bauvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten finanziell unterstützen zu können.

Landrat Thomas Eberth betont: „Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und einer neuen Nutzung zuführt, braucht Geduld, Geld und viel Leidenschaft. Dieses Engagement, das unsere Ortsbilder mit den schönen historischen Bauten oder auch mit Denkmälern wie Bildstöcken erhält, wollen wir noch besser als bisher unterstützen.“

Das 1992 im Kreistag beschlossene Förderprogramm für Denkmalpflege konnte nur für Projekte mit sehr hohem Kostenaufwand in Anspruch genommen werden. Mit der grundlegenden Neuregelung sollen nun auch Kleindenkmäler förderfähig werden. Dadurch können statt einiger weniger Leuchtturmprojekte mit hohen Zuschüssen viele kleinere Maßnahmen mit einbezogen werden. Denkmäler mit überörtlicher Bedeutung können mit bis zu 20.000 Euro, mit örtlicher Bedeutung mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden und Kleindenkmäler mit bis zu 3.000 Euro. Der Kreistag wird sich im Mai mit den neuen Richtlinien befassen. Die neuen Richtlinien könnten dann zum 1. Juni 2021 in Kraft treten.

Kombiniert mit der Innenentwicklungsstrategie des Landkreises Würzburg und dem interkommunalen Handlungskonzept Wohnen wird somit umfassend auf die Struktur der Dörfer im Landkreis Würzburg und auf die Nutzungsvielfalt der heutigen Zeit eingegangen. 

„Es gibt viele gelungene Beispiele, bei denen neues Leben in die alten Gemäuer eingezogen ist“, bestätigt Stefan Dürr, Fachbereichsleiter Bauamt Verwaltung und Wohnraumförderung. „Und auch Denkmäler können so zu attraktivem Wohnraum mit Licht und Komfort denkmalgerecht umgebaut werden“, ergänzt Landrat Thomas Eberth. „Genau dabei wollen wir beratend und finanziell unterstützen.“

Aber auch für den Bildstock in Besitz der Gemeinde oder des Privateigentürmers, für das historische Hoftor oder einen Gedenkstein, der denkmalgeschützt ist, greift die neue Denkmalrichtlinie des Landkreises Würzburg.

Weitere Fragen beantwortet Stefan Dürr, Fachbereichsleiter Bauamt Verwaltung und Wohnraumförderung, Tel. 0931 8003-5426, E-Mail: s.duerr@lra-wue.bayern.de