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07.10.2009

Übertragung von Aufgaben der Zulassungsbehörde auf Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Würzburg

Seit dem 01.01.2003 ist es aufgrund einer Gesetzesänderung (4. ÄndVO zur ZustVO im Verkehrswesen) möglich, den kreisangehörigen Gemeinden auf Antrag folgende Aufgaben der Zulassungsbehörde zu übertragen:  

  1. die Außerbetriebsetzung (= Abmeldung oder Stilllegung) von Fahrzeugen, die sowohl aus dem gesamten Landkreis Würzburg als auch aus einem anderen Zulassungsbezirk Deutschlands kommen können und
  2. die Änderung von Halterdaten (Adressenänderung) bei Fahrzeugen, die allerdings bereits im Landkreis Würzburg zugelassen sein müssen.

Seit dem 01.07.2005 nutzen die Gemeinden Leinach, Rimpar, Rottendorf und Veitshöchheim sowie die VG Röttingen die Plattform des Kommunalen Behördennetzes, um durch die Übertragung dieser Aufgaben ihren Bürgerinnen und Bürgern einen besonderen, zusätzlichen Service anzubieten.
 
Die teilnehmenden Gemeinden sind also als Außenstelle der Zulassungsbehörde WÜ-Land tätig; allerdings nur mit dem oben dargestellten, eng gefassten Aufgabengebiet.
 
In den letzten Wochen und Monaten sind nun noch die Gemeinden Eisingen, Gerbrunn, Neubrunn und Unterpleichfeld sowie die VG Estenfeld und die VG Hettstadt hinzugekommen. Auch dort kann in den jeweiligen Bürgerbüros bzw. Einwohnermeldeämtern die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs oder die Änderung von Halterdaten vorgenommen werden. 
 
Nachdem in den nächsten Wochen wieder vermehrt Fahrzeuge (Motorräder, Cabrios, Wohnmobile etc.) über den Winter abgemeldet werden, möchte die Zulassungsbehörde auf diesen Service aufmerksam machen. Wir möchten noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Bürgerinnen und Bürger diesen besonderen Service in einem Rathaus ihrer Wahl nutzen können. Sie können aber natürlich auch die Zulassungsbehörde im Landratsamt Würzburg bzw. in der Dienststelle Ochsenfurt aufsuchen.

Autor: Klaus Kluin, Fachbereichsleiter Straßenverkehrs- und Führerscheinwesen (FB 16)