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21.03.2012

Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
 
Mit der Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 13.01.2012 wurde u.a. die Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geändert.
 
Demnach können zwei- und dreistellige Erkennungsnummern (z.B. WÜ-A 1 oder WÜ-AA 1 oder WÜ-A 11) nicht mehr nur für Krafträder und Importfahrzeuge, sondern auch für alle weiteren Fahrzeuge von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden.
 
Mit Schreiben vom 02.03.2012 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie den Zulassungsbehörden mitgeteilt, dass im Vorgriff auf die zum 01.07.2012 beschlossene Rechtsänderung die Zuteilung kurzer Erkennungsnummern bereits ab 15.03.2012 erfolgen kann. Das Ministerium weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass die Zuteilung der kurzen Erkennungsnummern im Ermessen der Zulassungsbehörde liegt.

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