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26.06.2019

Abkochgebot für Trinkwasser in Gramschatz

Nach der Feststellung einer Überschreitung des Grenzwertes für Escherichia coli und Coliformen Bakterien bei einer Routineuntersuchung im Trinkwasser des Versorgungsgebietes Rimpar-Gramschatz wurde vom Gesundheitsamt Würzburg ein Abkochgebot für Trinkwasser im Ortsteil Gramschatz ausgesprochen.

Die vom Abkochgebot betroffenen Bürger wurden hierüber mittels Feuerwehrdurchsage, Radio und über die Homepage der Gemeinde Rimpar informiert.

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führt die TWV im Auftrag der Gemeinde Rimpar Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen (Chlorung) durch. Darüber hinaus ist die Gemeinde aufgefordert, Ursachenforschung zu betreiben sowie ein engmaschiges Untersuchungsprogramm durchführen zu lassen.

Zum Abtöten von Krankheitserregern muss Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:

- Trinken, Getränkezubereitung (z.B. Eiswürfel)

- Zubereiten von Lebensmitteln

- Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderer Lebensmitteln

- Medizinische Zwecke (z.B. Wundreinigung, Nasenspülen)

- Zähne putzen

- Geschirrabwasch von Hand

- Trinkwasser für empfindliche Haustiere

Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.

Auf die untenstehende Zusammenstellung der in Situationen wie vorliegend am häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten wird hingewiesen.

Das Gesundheitsamt ist unter der Telefonnummer 0931 8003-5985 zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes (Montag bis Freitag 7.30 bis 12:00 Uhr, Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:30 Uhr) für Fragen erreichbar. Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an: gesundheitsamt@lra-wue.bayern.de.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

1. Allgemein

1.1 Macht das Wasser krank?

Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.

1.2 Was ist zu tun?

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden.

Abkochen heißt: einmal sprudeln aufkochen und dann langsam über ca. 10 Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden.

1.3 Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?

Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt. Sobald  die Freigabe erteilt ist, werden Sie umgehend von Ihrem Versorger informiert.

1.4 Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?

Nein. Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen. 

1.5 Was müssen Schwangere beachten?

Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.

2. Körperpflege und Reinigung

2.1 Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?

Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden.

Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.

2.2 Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?

Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

2.3 Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?

Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.

3. Lebensmittel

3.1 Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise waschen und verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

3.2 Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?

Nein! Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

3.3 Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?

Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.

3.4 Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?

Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.

3.5 Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?

Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.

3.6 Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?

Nein.

3.7 Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck/Geschirr/Gläsern verwendet werden?

Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind (DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80-85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung), verwendet werden.

3.8 Können Getränke-/Kaffeeautomaten und Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?

Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.

4. Tierhaltung

4.1 Können Haustiere das Wasser trinken?

Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.