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29.09.2018

Abkochgebot für drei Gemeinden aufgehoben

Nach den aktuellen Auswertungen der mikrobiologischen Proben sowie den vorliegenden Werten hinsichtlich des wirksamen Chlorgehalts in den betroffenen Ortsnetzen am heutigen Samstag, 29. September 2018, wurde das Abkochgebot für die Gemeinden Zellingen (Landkreis Main-Spessart), Leinach und Waldbüttelbrunn, jedoch nicht für die Ortsteile Roßbrunn und Mädelhofen, ab sofort aufgehoben.

Im Landkreis Main-Spessart wurde zeitgleich durch das zuständige Gesundheitsamt das Abkochgebot für die Gemeinde Zellingen aufgehoben.

Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen für die Gemeinden

  • Eisingen,
  • Erlabrunn,
  • Helmstadt mit Holzkirchhausen,
  • Hettstadt,
  • Höchberg,
  • Kist,
  • Neubrunn mit Böttigheim,
  • Roßbrunn und Mädelhofen (Ortsteile von Waldbüttelbrunn)
  • Thüngersheim
  • Uettingen (alle Landkreis Würzburg)

         und Retzbach im Landkreis Main-Spessart.

Für morgen, Sonntag, 30. September 2018, werden neue Untersuchungsergebnisse erwartet. Das Abkochgebot für die noch betroffenen Gemeinden kann erst bei konstantem Vorliegen eines ausreichenden Chlorgehaltes sowie konstant unauffälligen mikrobiologischen Befunden aufgehoben werden.


Falls das Abkochgebot aufgehoben werden kann, wird dies unverzüglich über die Medien, die Homepage des Landkreises Würzburg (www.landkreis-wuerzburg.de) sowie die Homepage des Landkreises Main-Spessart (www.main-spessart.de) und die Gemeindeverwaltungen an die betroffenen Verbraucher weitergegeben.


Die Trinkwasser-Hotline des Gesundheitsamtes Main-Spessart ist an diesem Wochenende für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus beiden Landkreisen (Würzburg und Main-Spessart) für gesundheitliche Fragen erreichbar.

Die Hotline ist am Samstag und Sonntag jeweils von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 09353 793-1608 besetzt.