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22.10.2020

Aktuelle Corona-Fallzahlen vom 22. Oktober 2020 - Maskenpflicht an Grundschulen vorläufig bis 23. Oktober 2020

In der gestrigen Dienstbesprechung der unterfränkischen Landrät*innen und Oberbürgermeister legten diese fest, dass die Maskenpflicht an Grundschulen in den Landkreisen und Städten, die nach der Bayerischen Corona-Ampel auf „ROT“ stehen, die Maskenpflicht für Grundschüler zunächst bis einschließlich Freitag, 23. Oktober, bestehen bleibt. Am Wochenende wird dann aufgrund der neuen Infektionszahlen festgelegt, ob die Maskenpflicht für Grundschüler beibehalten werden muss.

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 47 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 22. Oktober 2020, 7.30 Uhr).

Mit diesen Neuinfektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 1.784, davon entfallen 982 auf die Stadt und 802 auf den Landkreis Würzburg.

Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 1.491 Patienten. Derzeit sind 234 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (118 in der Stadt Würzburg, 116 im Landkreis). 59 Personen sind an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 1.975 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 4.319 Personen.

7-Tage-Inzidenz, Stand heute, 7.30 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für die Stadt Würzburg 82,07 und für den Landkreis 59,77.

Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.

Somit gelten ab heute, Donnerstag, 22. Oktober 2020, auch für den Landkreis Würzburg die Regelungen „ROT“ der Bayerischen Corona-Ampel.

1. Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Hinweis: Das Landratsamt Würzburg hat aktuell keine stark frequentierten öffentlichen Plätze im Landkreis festgelegt.

Die Stadt Würzburg hat bereits am 17. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung stark frequentierter Plätze veröffentlicht: https://www.wuerzburg.de/coronainfo/startseite/index.html 

2. Es besteht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Dies betrifft auch die Hochschulen.

3. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

4. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

5. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.

6. Der Teilnehmerkreis bei privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

7. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen davon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

8. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

9. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem die Stadt bzw. der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung der Stadt oder des Landkreises Würzburg würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ bekannt gegeben.

Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7 eingesehen werden.

Woher kommen die Neuinfektionen?

In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Aub gibt es vier Neuinfektionen. Eine Reihenuntersuchung fand am 21. Oktober statt, eine zweite ist veranlasst; derzeit steht die gesamte GU unter Quarantäne.

In einer Würzburger Sprachschule wurden 8 Personen positiv getestet.

Bei einer privaten Feier in der Gemeinde Remlingen haben sich mehrere Personen und deren Angehörige mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Weitere Neuinfektionen haben ihren Ursprung in einer Dezentralen Unterkunft im dem Stadtgebiet. Hier sind bisher 9 Personen positiv. Weitere Testungen sind geplant.
Bei den Neuinfektionen handelt es sich darüber hinaus um Personen verschiedener Altersgruppen. Sowohl Kindergarten- und Schulkinder als auch junge Erwachsene sowie Personen im mittleren Erwachsenenalter wurden positiv getestet. Ca. 20 % gehen auf die Testung von Kontaktpersonen zurück, vereinzelt handelt es sich um Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Bei Fällen, in denen mehrere Personen gleichzeitig betroffen sind, können gemeinsame Unternehmungen (Kneipentour, private Feier) ermittelt werden.

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist ab Dienstag, 20. Oktober 2020 wie folgt besetzt:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr
Telefon: 0931 8003-5100

Regelungen für Kitas und Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg

Das Gesundheitsamt Würzburg stellte die Kindertageseinrichtungen in der Stadt und im Landkreis auf Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Kitas in Stadt und Landkreis nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren.

Auch für die Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg gilt die Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, d. h. Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse.

Da der Inzidenzwert in Stadt und Landkreis Würzburg den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten wurde, gilt für die Grundschulen der Stadt bereits seit 18. Oktober 2020 eine Maskenpflicht auch am Platz, für die Grundschulen im Landkreis trat diese heute, 22. Oktober 2020, in Kraft.

Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Schulen nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren, es wird also weiterhin für alle Schüler*innen Präsenzunterricht geben können. 

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0800 2019444, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre bereit.

Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor per Telefon und E-Mail für Nachfragen erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger*innen direkt an das beauftragte Labor Eurofins wenden:

Tel: 0202 251557330
E-Mail: covid_support@lifecodexx.com


Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de  
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.