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14.03.2021

Aktuelle Corona-Informationen vom 14. März 2021
Neue Corona-Regeln für den Landkreis Würzburg gelten ab Montag, 15. März 2021

Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte heute für den Landkreis Würzburg eine 7-Tage-Inzidenz von 48,7.

Die weiteren aktuellen Corona-Fallzahlen sind dem dortigen Dashboard zu entnehmen. 

Das gilt im Landkreis Würzburg ab Montag, 15. März 2021

Aufgrund der an drei aufeinanderfolgenden Tagen erhöhten 7-Tage-Inzidenz von über 35 (11., 12. und 13. März 2021) hat das Landratsamt Würzburg nach den Vorgaben der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine amtliche Bekanntmachung erlassen. (Amtsblatt Nr.10 - 13. März - S. 37 bis 38 )

In dieser wird der Landkreis Würzburg mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 eingestuft. Mit dieser Einstufung gelten ab Montag, 15. März 2021 für den Bereich des Landkreises Würzburg folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkung

Treffen sind möglich von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Öffnung des Einzelhandels

Der Einzelhandel kann ab Montag, 15. März 2021 unter folgenden Bedingungen öffnen:

• Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden kann eingehalten werden.

• Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.

• In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht.

• Ein ausgearbeitetes Schutz- und Hygienekonzept liegt vor, dies ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Öffnung von Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können ab Montag, 15. März 2021 unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen öffnen. Auch hier gilt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes, FFP2-Maskenpflicht sowie das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzeptes.

Sport

Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien – auch auf Außensportanlagen – ist möglich. Weiter ist kontaktfreier Sport für Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien möglich, auch auf Außensportanlagen.

Weitere Öffnungsschritte

Die 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht weitere inzidenzabhängige Öffnungsmöglichkeiten frühestens ab dem 22. März 2021 für die Außengastronomie, Sport, Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos vor.

Hinweis zur Testung von Personen mit Corona-Symptomen

Das Testmanagement für Stadt und Landkreis weist darauf hin, dass Personen mit Symptomen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten könnten, sich zunächst an ihren Hausarzt wenden sollen und in diesen Fällen nicht von sich aus die Corona-Testzentren oder Schnelltest-Stellen aufsuchen.

Zu beachten ist dabei, dass auch beim Hausarzt eine vorherige Kontaktaufnahme zwingend erforderlich ist.

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist grundsätzlich von Montag bis Freitag von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Des Weiteren ist das Corona Testzentrum geöffnet am kommenden Samstag, den 13.03.2021 von 9 bis 14 Uhr und am Sonntag, den 14.03.2021, von 9 bis 14 Uhr.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer*innen sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 8000-828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre und Personen mit besonderen Bedürfnissen bereit.

Mitzubringen sind die Mail zur Terminbestätigung, der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto.

Antigen-Schnelltest-Testzentren werden weitergeführt

Die Schnelltest-Stellen in Würzburg (neuer Standort in der Kürnachtalhalle), Ochsenfurt und Bergtheim werden weitergeführt, weiter wurde am 19.02.2021 eine Teststelle in Waldbrunn eingerichtet.

Die jeweiligen Öffnungszeiten und Buchungsmodalitäten aller Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg sind unter www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren/ nachzulesen.

Die Terminvergabe für die Antigen-Schnelltest-Stellen ist nach wie vor über die BRK-Hotline 0931 8000-828 möglich.

Testzentrum Universitätsklinik Würzburg

Am Corona-Testzentrum auf dem Gelände des Universitätsklinikums Würzburg Gebäude D20 werden primär Kontaktpersonen und infizierte Personen nach Zuweisung durch das Gesundheitsamt getestet.

Kinder ab sechs Monaten können am Testzentrum der Unikliniken nach Vereinbarung getestet werden, da für den Abstrich eigens medizinisch geschultes
Personal bereitsteht. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich unter 0931 8000-828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Mitzubringen sind die Mail zur Terminbestätigung, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Labor ist für Ergebnismitteilung telefonisch erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera durchgeführt wurden, können sich Bürger*innen unter der Telefonnummer Tel: 089 54789114 an das beauftragte Labor Eurofins wenden, alternativ per E-Mail: covid_support@lifecodexx.com

Impfzentren in Stadt und Landkreis Würzburg

Informationen zu den zuerst impfberechtigten Personen und viele weitere Antworten sind unter www.impfen-wuerzburg.de zu finden.

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr
Telefon: 0931 8003-5100

Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) trat am 8. März 2021 in Kraft. Die aktuelle Fassung ist unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/ nachzulesen.

Maskenpflicht in Würzburger Innenstadtbereich bis 22. März 2021 verlängert

Die bisherige Maskenpflicht von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf der Alten Mainbrücke, am Bahnhofsvorplatz, der Schustergasse und im Bereich des Schmalzmarktes besteht weiterhin. Diese Maßnahme ist aktuell befristet bis einschließlich 22. März 2021.

Der Landkreis Würzburg hat bisher keine stark frequentierten Plätze definiert, an denen eine Maskenpflicht besteht.

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus finden Sie umfassende Informationen zum allen Fragen rund um Covid-19.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de ; www.stmgp.bayern.de  
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.