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14.05.2021

Aktuelle Corona-Regeln für Sport, Fitness-Studios und Schwimmbäder

Die aktuellen Corona-Regelungen für sportliche Betätigung verunsichern viele Bürger:innen. Hier sind deshalb die gültigen Regelungen für Sportfreund:innen im Landkreis Würzburg zusammengefasst (Stand 14. Mai 2021):

Sport

Kontaktfreier Sport ist möglich unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten) sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien.

Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen (ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder eines vor Ort unter Aufsicht durchgeführten Selbsttests oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test). Auch hier sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten (drinnen und draußen). Eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung muss ebenfalls erfolgen. Zudem muss das von den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege herausgegebene Rahmenkonzept für den Bereich Sport eingehalten werden.

Fitness-Studios und Hallenbäder

Fitness-Studios gelten nach den Vorgaben der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als Freizeiteinrichtungen und sind derzeit in geschlossen Räumen untersagt, unabhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz. Für den Bereich einer 7-Tage-Inzidenz von bis zu hundert (in dieser Stufe ist der Landkreis Würzburg seit 2. Mai 2021) sind der Betrieb und die Nutzung von Fitness-Studios nur unter freiem Himmel zulässig.

Hallenbäder gelten ebenfalls als Freizeiteinrichtungen, ihr Betrieb ist derzeit untersagt.

Freibäder

Ein Besuch im Freibad soll ab dem 21. Mai 2021 möglich sein, mit vorab gebuchtem Termin und negativem Testergebnis. Voraussetzung dafür ist, dass der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt. Ein Beschluss des Bayerischen Kabinetts hierüber steht noch aus, ebenso die Entscheidung, ob Geimpfte ohne weiteren Auflagen ins Freibad dürfen.

Wann erfolgt der Wechsel in einen anderen Inzidenzbereich

Die 7-Tage-Inzidenz (RKI) im Landkreis Würzburg liegt heute bei 41,3. Der Schwellenwert von 50 wurde damit am ersten Tag unterschritten. Der Wechsel in einen anderen Inzidenzbereich ist grundsätzlich wie folgt möglich:

Überschreitet die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen Schwellenwert, treten ab dem übernächsten darauf folgenden Tag neue Regelungen in Kraft.

Unterschreitet die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Schwellenwert, treten ab dem übernächsten darauf folgenden Tag neue Regelungen in Kraft.

Das Landratsamt Würzburg informiert, sobald ein Schwellenwert über- oder unterschritten wurde.

Testpflicht bei Inzidenz unter 50

Bei einer Einstufung des Landkreises Würzburg in die Inzidenzstufe unter 50 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie, beim Besuch von Kulturstätten (Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos) sowie beim Sport.