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30.05.2022

Aktueller Stand der Neuausweisung des Wasserschutzgebiets »Zeller Quellen« im Landkreis Würzburg

Für das aus den Zeller Quellen gewonnene Trinkwasser hat die damals zuständige Regierung von Unterfranken im Jahr 1978 ein Wasserschutzgebiet mit einer Größe von rund 8 Quadratkilometern festgesetzt. Es erstreckt sich über Gebiete der Gemeinden Hettstadt, Höchberg, Waldbüttelbrunn und Zell am Main im Landkreis Würzburg sowie der Stadt Würzburg.

Das Landratsamt Würzburg prüft derzeit einen Antrag des zuständigen Trinkwasserversorgers auf eine deutliche Erweiterung des Wasserschutzgebiets auf 66 Quadratkilometer. Es soll sich über Gebiete der Gemeinden Zell am Main, Leinach, Greußenheim, Hettstadt, Altertheim, Waldbrunn, Eisingen, Waldbüttelbrunn, Höchberg, Helmstadt, Uettingen und das gemeindefreie Gebiet Irtenberger Wald im Landkreis Würzburg sowie der Stadt Würzburg und Teile des Main-Tauber-Kreises (Großrinderfeld, Werbach) erstrecken.

Die Leiterin des Umweltamtes Mara Hellstern und der zuständige Sachbearbeiter im Fachbereich Wasserrecht Stefan Klose gaben in der Mai-Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft einen Überblick über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Wo steht das Verfahren derzeit?

Die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) hat am 22.03.2022 Unterlagen zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiets „Zeller Stollen des Wasserwerks Zell“ eingereicht. „Seitdem befinden wir uns erst einmal in einer Vollständigkeitsprüfung“, führte Mara Hellstern aus. Das bedeutet, der zuständige Mitarbeiter prüft derzeit, ob alle nötigen Unterlagen eingereicht wurden und ihr Inhalt und ihre Qualität nach gegenwärtigem Stand ausreicht, um den Antrag prüfen zu können. Dabei wird der Mitarbeiter fachlich von den Kollegen des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg unterstützt. Bei Bedarf müssen vom Trinkwasserversorger weitere Daten nachgeliefert werden.

Warum wurde das Verfahren überhaupt eingeleitet?

Das 1978 festgesetzte bestehende Wasserschutzgebiet genügt nicht mehr den heutigen Anforderungen. Schutzgebiet und Schutzzonen sind aus heutiger Sicht falsch bemessen. Das bedeute nicht, dass man Ende der 70er-Jahre nicht richtig gearbeitet habe, stellt Mara Hellstern klar. Hydrogeologische Untersuchungen hätten in der jüngeren Vergangenheit schlicht neue Erkenntnisse ergeben.

Die Flächennutzung habe sich in den vergangenen Jahrzehnten intensiviert und die Anforderungen an die Wasserqualität seien gestiegen. „Es gab zuletzt neue Erkenntnisse unter anderem zu den Deckschichten im fraglichen Gebiet. Diese sind an einigen Stellen nicht so schützend, wie man es sich wünschen würde“, veranschaulicht Hellstern.

An diese neuen fachlichen Gegebenheiten müsse das Schutzgebiet nun angepasst werden. Ziel ist es, das derzeit bestehende Wasserschutzgebiet „Zeller Quellen“ bedarfsgerecht zu erweitern, um die lokale Trinkwasserversorgung für heutige und kommende Generationen effektiv und nachhaltig sicherzustellen.

Derzeit werden auf der Gemarkung Altertheim und Waldbrunn ebenfalls Ausweisungen von Wasserschutzgebieten geprüft. Kollidieren diese Vorhaben miteinander?

„Ganz klar: Nein!“, stellt Sachbearbeiter Stefan Klose klar. Die Verfahren werden unabhängig voneinander und gleichberechtigt geführt. Sollten sich Schutzgebiete nach der Ausweisung überschneiden, so gilt im Einzelfall die jeweils strengere Vorschrift.

Wie lange dauert die Ausweisung des neuen, größeren Wasserschutzgebiets „Zeller Quellen“?

„Bei der Größe und der Anzahl der Beteiligten können wir derzeit nicht sagen, wie lange eine mögliche Ausweisung dauert“, sagte Landrat Thomas Eberth, der in dieser Sache nicht als politisches Oberhaupt des Landkreises Würzburg, sondern als Leiter der Kreisverwaltungsbehörde Landratsamt agiert. Verfahren dieser Art könnten sich jedoch über Jahre hinweg ziehen. „Von Staatswesen müssen die Verfahren mit allen Beteiligten ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz abgearbeitet werden, dabei ist der Schutz des Trinkwassers aber auch weitere Entwicklungen der Gemeinden im westlichen Landkreis Würzburg ein Ziel, dass kombiniert und erreicht werden muss,“ so der Landrat.

Auf Gemeinden, Unternehmen und private Bauherren warten mit der Ausweisung des erweiterten Wasserschutzgebiets gegebenenfalls strengere Auflagen. Müssen angedachte Vorgaben bereits jetzt umgesetzt werden?

Natürlich sei dies sinnig, so Mara Hellstern, rechtsverbindlich sei dies allerdings nicht. Bei aktuellen Bauvorhaben – etwa einer geplanten neuen Kläranlage der Ahlbachgruppe – stehe das Umweltamt zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt gerne beratend zur Seite, wie mögliche künftige Vorgaben berücksichtigt werden könnten. Entsprechende Abstimmungen bei aktuellen Projekten habe es bereits gegeben. Auch könnten nach der Neuausweisung des Wasserschutzgebiets von dann geltenden Verboten Ausnahmen beantragt werden.

Eine von vielen Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen befürchtete Veränderungssperre – also ein formelles „auf-Eis-Legen“ von Projekten bis zur Beendigung des Verfahrens – sei bewusst nicht verhängt worden.

Wie sieht der Fahrplan jetzt aus?

Bei Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und einer weiteren reibungslosen Bearbeitung könnte im Laufe des Sommers bereits die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beginnen. Ab Herbst könnten dann die Pläne öffentlich ausgelegt werden. Diese Angaben stehen jedoch unter Vorbehalt, da sich noch Änderungen ergeben können.

Die Mitglieder des Umwelt-Ausschusses nahmen den Vortrag zur Kenntnis und betonten, dass eine Information je nach Verfahrenstand immer wieder notwendig und zielführend sei.