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03.08.2022

Alle Führerschein- und Zulassungsstellen des Landkreises Würzburg sind wieder ohne Termin erreichbar: Besucherinnen und Besucher sollen mit längeren Wartezeiten rechnen

Ab sofort ist der Besuch aller Führerschein- und Zulassungsstellen das Landkreises Würzburg wieder ohne vorherige Terminvergabe möglich. Die Dienststellen in Würzburg, Zeppelinstraße 15, und Ochsenfurt, Kellereistraße 8, sind zu den Dienstzeiten für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

Diese sind:

  • Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
  • Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr
  • Am Dienstag und Mittwochnachmittag sind die Dienststellen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.

Längere Wartezeiten im Amt: Führerschein online oder per Post als Alternative

Da es aktuell aufgrund von personellen Engpässen bei hohem Kundenaufkommen zu längeren Wartezeiten kommen kann, bietet das Landratsamt Würzburg auch Alternativen zum Gang ins Amt an: Der Führerscheinumtausch etwa ist auch ohne Vorsprache bei der Führerscheinstelle möglich. Bürgerinnen und Bürger können den Antrag und die notwendigen Unterlagen (Kopie Personalausweis, aktuelles biometrisches Lichtbild, alter Führerschein) über das Internet hochladen oder postalisch nachreichen.

Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die noch keinen Kartenführerschein besitzen, mit der Umtauschpflicht an der Reihe. Die Umtauschfrist endet am 19. Januar 2023. Weitergehende Informationen zu den drei Möglichkeiten des Führerscheinumtauschs sowie ein Vordruck für den postalischen Versand sind im Internet unter www.landkreis-wuerzburg.de/fuehrerschein zu finden. Hierüber können auch die Unterlagen online eingereicht bzw. hochgeladen werden.

Auch das Zulassen und Abmelden von Pkw ist online möglich. Aktuelle Informationen zu den Leistungen der Zulassungsstellen sind unter www.landkreis-wuerzburg.de/zulassung zu finden.

Bußgeld droht: Kulanzfrist für Jahrgänge 1953 bis 1958 abgelaufen

Wichtiger Hinweis: Die Frist zum Umtausch des Papierführerscheins in einen gesetzlich vorgeschriebenen EU-Führerschein für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 ist bereits am 19. Januar 2022 abgelaufen. Bis Juli 2022 hatten die Verkehrsminister der Länder noch eine Kulanzzeit eingeräumt. Seit 19. Juli 2022 droht den betroffenen Jahrgängen jedoch ein Verwarnungsgeld wegen des Verstoßes gegen die Führerscheinmitführpflicht, wenn sie den neuen EU-Führerschein beim Führen eines Fahrzeugs nicht vorweisen können.

Was braucht man für den Umtausch?

Pkw- und Motorradfahrer brauchen für den Umtausch:

-       Personalausweis oder Reisepass

-       ein aktuelles biometrisches Passfoto 

-       und den aktuellen Führerschein.

Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese muss vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.

Der Umtausch kostet 25,30 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto, das man auch im Landratsamt Würzburg gegen eine Gebühr von 8,50 Euro anfertigen lassen kann. Diesen Service bietet die Dienststelle Ochsenfurt leider nicht. Wer sich den neuen Führerschein an die eigene Adresse durch die Bundesdruckerei direkt zusenden lässt, muss weitere 6 Euro zahlen, erspart sich aber das Abholen bei der Führerscheinstelle.