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08.12.2010

Amtlich kontrollierter Genuss auf dem Weihnachtsmarkt


Der Duft von gebrannten Mandeln, Lebkuchen und Glühwein lockt jedes Jahr zur Adventszeit auf die Weihnachtsmärkte. Damit der Besuch nicht im Krankenbett endet, weist das Veterinäramt des Landkreises auf wichtige Regeln im Umgang mit Lebensmitteln hin.
 
„Zu einem hygienischen arbeitenden Marktstand gehört ein fester Boden, drei geschlossenen Außenwände und ein Dach, berichtet Lebensmittelkontrolleur  Christoph Mack. Wer mit Nahrungsmitteln zu tun hat, sollte sich häufig die Hände waschen, „deswegen ist ein Handwaschbecken in jedem Stand Pflicht“. Die Übertragung von Lebensmittelinfektionen wird dadurch vermieden, unangenehme Darmerkrankungen haben so gut wie keine Chance.
 
Bei ihren Kontrollgängen überprüfen die Überwachungsbeamten des Veterinäramtes auch, ob die eingesetzten Mitarbeiter die Teilnahme an der vorgeschriebenen Infektionsschutzbelehrung nachweisen können. Wichtig ist darüber hinaus, dass die weihnachtlichen Leckereien unter geeigneten Abdeckungen aufbewahrt werden.
 
Ein wichtiger Tipp für alle, die Glühwein mögen: Die Temperatur sollte 73°C nicht übersteigen, „weil er sonst an Alkoholgehalt verliert und Bitterstoffe entwickelt“, weiß Lebensmittelkontrolleur Mack.
 
Eine entsprechende und saubere Arbeitskleidung ist nicht nur ein schöner Anblick, sondern auch Pflicht am Weihnachtsmarkt. Nur wenige wissen, dass der Marktbetreiber für die Mitarbeiter der Stände eigene Toiletten zur Verfügung stellen muss. Vorgeschrieben ist auch, dass die Ware mit Preisen ausgezeichnet wird. Enthalten die Lebensmittel Zusatzstoffe, müssen diese angezeigt werden. Das Gleiche gilt beim Verkauf von Produkten, die Teil einer Fertigpackung sind.
 
Die lebensmittelhygienisch relevanten Vorgaben für Weihnachtsmärkte finden Interessierte in den „Leitlinien für ortsveränderliche Betriebsstätten“, so Christoph Mack.