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27.12.2022

Antragsfrist für Sportförderung und Vereinspauschale endet am 1. März 2023

Sportvereine im Landkreis Würzburg aufgepasst: Der Antrag auf Vereinspauschale 2023 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Mittwoch, 1. März 2023 beim Landratsamt Würzburg eingegangen sein. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

Die Formulare und näheren Informationen sind auf der Homepage des Landkreises Würzburg unter www.landkreis-wuerzburg.de/servicestelle-sport zu finden oder können bei Sportreferentin Sandra Handke unter der Telefonnummer 0931 8003-5828 oder per Mail unter sport@lra-wue.bayern.de angefordert werden.

Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Neu ist auch: Die Gewichtung der Lizenzen für die Berechnung der Pauschale ergibt sich ab dem kommenden Jahr direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR). Zudem werden künftig erwachsene Mitglieder mit einer Behinderung zehnfach gewichtet, wenn der Verein sie zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation gemeldet hat. Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt die zehnfache Gewichtung bestehen.

Auch für 2023 hat die Bayerische Staatsregierung eine erneute Verdoppelung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht. Die Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber der Verdoppelung der Vereinspauschale zustimmt. Wie bereits 2020 und 2021 wird kein gesonderter Antrag erforderlich sein. Vereinen, die die reguläre Vereinspauschale beantragen, wird der doppelte Betrag ausgezahlt.