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20.04.2020

Aus für telefonische Krankschreibungen - Landrat und Oberbürgermeister sprechen sich für Beibehaltung der Übergangsregelung aus

Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen müssen seit heute wieder in die Arztpraxen gehen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte entschieden, die telefonische Krankschreibung bei Patient*innen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nicht zu verlängern.

Die Entscheidung des G-BA erfolgte gegen das einhellige Votum von Kliniken und Vertragsärzten. Die Bayer. Landesärztekammer (BLÄK) äußerte ihr Unverständnis über diese Entscheidung, die Bayer. Gesundheitsministerin Melanie Huml warnt vor einer Gefährdung für Ärzte, Praxispersonal und Patienten.

Auch Landrat Eberhard Nuß spricht sich für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung aus, dass Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sind: „Wenn die Übergangsregelung nicht doch noch verlängert wird, besteht die Gefahr, dass Corona-Infektpatienten in die Praxen kommen. In der Folge fallen diese Hausarztpraxen dann aus, weil sie unter Quarantäne gestellt werden müssen. Zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist es unumgänglich, die bewährte Übergangsregelung weiter zu verlängern“, so Landrat Eberhard Nuß.

Oberbürgermeister Christian Schuchardt teilt die Einschätzung der Gesundheitsministerin sowie des Würzburger Landrats und sprach sich am Montag ebenfalls für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.