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18.11.2022

Bauausschuss beschließt Bau- und Sanierungsprogramm der Kreisstraßen für die Jahre 2023 bis 2025

Ein gut ausgebautes Straßennetz ist für die Mobilität im ländlichen Raum essenziell – sei es für den reibungslosen Ablauf im öffentlichen Busverkehr, für die Geschäfte von Wirtschaftsunternehmen, aber auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf ihren alltäglichen Wegen. Der Erhalt sowie der Aus- und Umbau der rund 330 Kilometer Kreisstraßen gehört daher zu den elementaren Aufgaben des Landkreises Würzburg.
Die Kreispolitik überwacht und beschließt dabei fortlaufend, welche Maßnahmen für den Ausbau und Erhalt der Kreisstraßen nötig sind, und überträgt die Aufgabe an das Staatliche Bauamt. Jan Voll, Abteilungsleiter Straßenbau am Staatlichen Bauamt Würzburg, stellte in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur das Bauprogramm für die kreiseigenen Straßen für die Jahre 2023 bis 2025 vor.

Projekte für 2023 bei Eisenheim, Neubrunn und Helmstadt geplant

Im kommenden Jahr steht etwa die Fortführung des bereits laufenden Ausbaus der WÜ 4 und WÜ 57 von Kaltenhausen bis Obereisenheim an. Um die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig zu belasten, soll 2023 zunächst dieser erste Bauabschnitt abgearbeitet werden. Auf der Agenda für 2023 stehen indes auch der Ausbau der WÜ 11 von Neubrunn bis zur Landesgrenze nach Baden-Württemberg sowie der Ausbau der WÜ 31 von Helmstadt bis zur Anschlussstelle der Autobahn A3.
Ebenfalls in 2023 begonnen werden soll der Umbau der Kreuzung der Staatsstraße 2418 mit der Kreisstraße WÜ16 in Winterhausen. Dort soll zunächst testweise ein „Mini-Kreisel“ entstehen, bevor dann richtig investiert wird. Eine Testphase bis 2024 dort soll die Einsetzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer einer solchen platzsparenden Lösung dort, aber auch an anderen Stellen zeigen. „Dieser experimentelle Straßenbau ist sicher ungewöhnlich“, so Landrat Thomas Eberth, „Für Winterhausen möchten wir aber mit Gemeinde als auch Bürgerschaft eine Lösung suchen. Diese können uns dann Rückmeldung im Vergleich zu einer Ampel und zur bisherigen Lösung geben.“

Maßnahmen an WÜ 10, WÜ 30 und WÜ 57 für 2024 und 2025 auf Agenda

Als größere Maßnahmen für die Jahre 2024 und 2025 sieht die Planung des Staatlichen Bauamts den Ausbau der WÜ 10 zwischen Hettstadt und Greußenheim, die Strecke der WÜ 30 von Kleinrinderfeld bis Geroldshausen und den zweiten Bauabschnitt an der WÜ 57 von Obereisenheim bis zur Landkreisgrenze Richtung Wipfeld vor. Als weitere Projekte stehen der Ausbau der Ortsdurchfahrten von Burggrumbach-Seemühle (WÜ 6) und Wolkshausen (WÜ 48) sowie der Erneuerung der WÜ 26 bei Kürnach an.

Maßnahmen mit einem geschätzten Volumen von rund 27,5 Millionen Euro

Insgesamt habe man seitens des Staatlichen Bauamts die Projekte für die kommenden Jahre auf der Basis der bereits umgesetzten Maßnahmen im Jahr 2022 und dem im Juli 2022 vom Bauausschuss beschlossenen „Ausbauplan für die Kreisstraßen 2022“ ausgearbeitet, erklärte Voll den Fahrplan seiner Behörde. Die Kosten bezifferte Voll auf rund 23,4 Millionen Euro für den Um- und Ausbau, sowie weiterer 2,7 Millionen Euro für das Deckenbauprogramm und rund 1,4 Millionen Euro für Erhalt und Instandsetzung von Brücken. Diese seien basierend auf Länge und Breite sowie dem aktuellen Zustand des jeweiligen Bestands geschätzt. Detaillierte Planungen und Kostenberechnungen würden dann angestrengt, wenn das jeweilige Projekt in Angriff genommen würde, erklärte Jan Voll.
Voll machte allerdings keinen Hehl daraus, dass auf den Landkreis künftig steigende Kosten für den Erhalt der Straßensubstanz zukommen würden – schon alleine um das Straßennetz in seiner jetzigen Form und Qualität zu erhalten. Bisher hatte der Landkreis Würzburg jährlich alleine 300.000 Euro nur für das jährliche Deckenbauprogramm in den Haushalt eingestellt. Dieser wurde nun auf 900.000 Euro erhöht.

Ausschuss betraut Staatliches Bauamt mit Umsetzung und Fortführung

Kritisch wurde in Teilen des Gremiums das Volumen und die Investitionen in den Straßenbau gesehen, aber letztlich per Mehrheitsbeschluss (drei Gegenstimmen) beschlossen. Das Bauprogramm 2023 bis 2025 soll vom Staatlichen Bauamt umgesetzt, die dafür nötigen Planungsschritte eingeleitet sowie die bereits beschlossenen Maßnahmen weiter vorangetrieben werden.
Anträge auf Einzelabstimmung der jeweiligen Bauprojekte sowie auf Einzelabstimmung der drei Tätigkeitsfelder (Um-/Ausbau, Straßenerhaltung und Ingenieurbau) wurden per Mehrheitsbeschluss abgelehnt.
„Mit diesen Beschlüssen verbessern wir die Infrastruktur für die Menschen. Die die Kreisstraßen werden etwas sicherer, in den Dörfern wird es leiser“, freute sich Landrat Thomas Eberth.