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28.01.2021

Baumfällungen für die Verkehrssicherheit
Zwischen Waldbüttelbrunn und Höchberg werden Fällarbeiten nötig

Im Einmündungsbereich zwischen den Bundesstraßen B 8 und B 27 zwischen Waldbüttelbrunn und Höchberg werden bis Ende Februar Fällarbeiten nötig, um bruchgefährdete Bäume aus dem unmittelbaren Umgriff des Straßenraums zu entnehmen. Der Eingriff wird durch umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Das Staatliche Bauamt Würzburg führt im Februar im Bereich der Einmündung der Bundesstraßen B 8 und B 27 zwischen Waldbüttelbrunn und Höchberg Baumfällarbeiten durch. Die Maßnahme wird erforderlich, um Verkehrsgefährdungen durch abgestorbene Bäume zu vermeiden.

Die rund zwei Hektar große, geschädigte Waldfläche an den Bundesstraßen liegt in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen FFH-Gebiet. Daher wurden die Fällarbeiten eng mit der höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Sowohl die Entnahme der abgestorbenen Bäume als auch die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wird durch ein Umwelt-Fachbüro aus Würzburg begleitet. Um die Eingriffe in die Ökologie so gering wie möglich zu halten, werden die Fällungen noch im Winter, also außerhalb der Brutzeit der Vögel durchgeführt. Weil nur einzelne Bäume entnommen werden, bleibt die Funktion des Waldes erhalten.

Zur Kompensation des Eingriffs setzt das Staatliche Bauamt Würzburg ein Ausgleichskonzept mit verschiedenen Maßnahmen um. Soweit dies aus Gründen der Verkehrssicherheit vertretbar ist, bleiben beispielsweise bei Bäumen mit Baumhöhlen die abgestorbenen Torsos erhalten, indem nur die Krone der Bäume entfernt wird. Somit können die Baumhöhlen als Lebensstätten erhalten bleiben. Weiterhin wird für jeden nicht zu erhaltenden Höhlenbaum in angrenzenden Waldgebieten jeweils ein Baum aus der Nutzung genommen. Für verlorengehende Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden darüber hinaus Nistkästen für Vögel und Fledermäuse im räumlichen Umfeld angebracht.

Die höhere Naturschutzbehörde hat für den zur Wahrung der Verkehrssicherheit erforderlichen Eingriff die erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt.