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12.06.2018

Befristete Amnestie bei illegalem Waffenbesitz gilt nur noch bis 1. Juli 2018

Mit der Gesetzesänderung des Waffengesetzes zum 6. Juli 2017 trat eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung für unberechtigte Waffenbesitzer in Kraft. Wer unerlaubt eine Waffe besitzt, kann diese noch bis zum 1. Juli 2018 einer Waffenbehörde oder der Polizei übergeben, ohne wegen des illegalen Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen. Eine entsprechende Amnestie-Regelung im Jahr 2009 war ein großer Erfolg: bundesweit konnten rund 200.000 Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen werden.

Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt Würzburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Bernd Müller, Tel. 0931 8003-0, Mail b.mueller@lra-wue.bayern.de, www.landkreis-wuerzburg.de.